In Ausnahmefällen, insbesondere bei Versteigerungen leicht verderblicher Waren, kann eine Verkürzung der zweiwöchigen Anzeigepflicht von Versteigerungen beantragt werden.
Details
Dokumente
Antrag, schriftlich oder elektronisch, mit Begründung warum die Anzeigefrist verkürzt werden soll. Dabei sind der Ort und Zeitpunkt der Versteigerung und die Art der zu versteigernden Ware anzugeben.
Gebühren
Wenn die Frist für die Anzeige nach § 3 Abs. 1 Satz 2 Versteigererverordnung (VerstV) verkürzt wird, werden Gebühren nach dem behördlichen Zeitaufwand erhoben.