Ausnahmen für die Versteigerung leicht verderblicher Waren: Zulassung – auf Messen, Ausstellungen und Großmärkten
Für die Versteigerung leicht verderblicher Waren auf Messen, Ausstellungen und Großmärkten können Ausnahmen von der Erlaubnispflicht für das Versteigerergewerbe zugelassen werden.