Erlaubnis zur Bewachung fremden Lebens und Eigentums
Beschreibung
Wer gewerbsmäßig das Leben oder das Eigentum fremder Personen bewachen will, benötigt dafür gemäß § 34a Gewerbeordnung eine Erlaubnis. Eine Erläuterung zum Umfang der erlaubnispflichtigen Tätigkeiten finden Sie im Merkblatt „Bewachungsunternehmen“ unter Downloads / Links.
Die Erlaubnis kann nur einer natürlichen oder juristischen Person erteilt werden. Soll das Gewerbe in der Form einer Personengesellschaft ausgeübt werden, dann benötigen alle Gesellschafter, die nicht von der Geschäftsführung ausgeschlossen sind, eine eigene Erlaubnis.
Details
Dokumente
Mit einem Antrag auf Erteilung einer Erlaubnis nach § 34a Absatz 1 der Gewerbeordnung hat die den Antrag stellende Person der zuständigen Behörde folgende Angaben zu übermitteln:
- Angaben zu natürlichen Personen; auch zu den mit der Leitung des Betriebs oder einer Zweigniederlassung zu beauftragenden Personen; bei Antragstellung für eine juristische Person Angaben zur Person jedes gesetzlichen Vertreters, bei Personengesellschaften Angaben zu jedem zur Geschäftsführung berufenen Gesellschafter:
- Familienname, Geburtsname, frühere Namen, Vornamen,
- Geschlecht,
- Geburtsdatum, Geburtsort, Geburtsland, Staat,
- Staatsangehörigkeiten,
- Meldeanschrift bestehend aus Straße, Hausnummer, Postleitzahl, Ort, wenn vorhanden Zusatz, Land, Staat,
- Telefonnummer, E-Mail-Adresse,
- wenn vorhanden, Identifikationsnummer, die für die antragsstellende Person im Bewacherregister eingetragen ist (Bewacherregisteridentifikationsnummer),
- Art des Ausweisdokuments mit ausstellender Behörde, ausstellendem Staat, Datum der Ausstellung, Ausweisnummer, Ablaufdatum, maschinenlesbarem Namen sowie Inhalt der maschinenlesbaren Zone,
- Wohnorte in den letzten fünf Jahren unter Angabe des Zeitraums sowie Straße, Hausnummer, Postleitzahl, Ort, wenn vorhanden Zusatz, Land, Staat,
- Betriebsanschrift bestehend aus Straße, Hausnummer, Postleitzahl, Ort, wenn vorhanden Zusatz, Land, Staat, sowie Anschriften von Zweigniederlassungen und unselbstständigen Zweigstellen bestehend aus Straße, Hausnummer, Postleitzahl, Ort, wenn vorhanden Zusatz, Land, Staat,
- Angaben zu juristischen Personen:
- Name des Unternehmens,
- nach Maßgabe der Nummer 1 die persönlichen Daten der zur Vertretung berufenen Person oder Personen,
- Rechtsform,
- Eintrag im Handels-, Genossenschafts- oder Vereinsregister, Registergericht sowie Nummer der Eintragung,
- Anschrift der Hauptniederlassung und sonstiger Betriebsstätten unter Angabe der Straße, Hausnummer, Postleitzahl, Ort, wenn vorhanden Zusatz, Land, Staat,
- Telefonnummer, E-Mail-Adresse.
Mit dem Antrag auf Erteilung einer Erlaubnis hat die den Antrag stellende Person zudem folgende Unterlagen beizubringen:
- Bei Antragstellung für eine juristische Person den aktuellen Auszug aus dem Handels-, Genossenschafts- oder Vereinsregister,
- Bescheinigungen in Steuersachen des Finanzamtes und des Gemeindesteueramtes, bei juristischen Personen aller gesetzlicher Vertreter,
- Kopie des Personalausweises, des Reisepasses mit Meldebescheinigung, des Pass- oder Ausweisersatzes oder eines sonstigen amtlichen Ausweis- oder Identifizierungsdokuments, bei juristischen Personen aller gesetzlichen Vertreter,
- Nachweis über die erfolgreich abgelegte Sachkundeprüfung nach § 34a Absatz 1 Satz 3 Nummer 3 der Gewerbeordnung oder anerkennungsfähige andere Nachweise für die den Antrag stellende Person sowie die mit der Leitung des Betriebs oder einer Zweigniederlassung zu beauftragenden Personen; bei juristischen Personen für die gesetzlichen Vertreter, soweit sie selbst mit der Durchführung von Bewachungsaufgaben direkt befasst sind oder keine Person mit der Leitung des Betriebs oder einer Zweigniederlassung beauftragt haben, die einen Sachkundenachweis oder entsprechenden anderen Nachweis besitzt; auf Anforderung durch die zuständige Behörde sind die Nachweise im Original oder als beglaubigte Kopie beizubringen,
- Nachweis der Haftpflichtversicherung nach § 15 BewachV,
- Auskunft aus dem Schuldnerverzeichnis.
- Nachweis über Wohnsitze der letzten 5 Jahre,
Außerdem ist eine Auskunft aus dem Gewerbezentralregister zur direkten Übersendung an die Erlaubnisbehörde zu beantragen, bei Einzelunternehmern für diese, bei juristischen Personen für diese und alle vertretungsberechtigten Personen. Wird das Gewerbe in Form einer im Handelsregister eingetragenen Personengesellschaft betrieben, dann ist auch für diese eine Auskunft zu beantragen.
Die Aufnahme der Gewerbetätigkeit ist durch eine Gewerbeanmeldung anzuzeigen. Auch vor der Aufnahme der eigentlichen Gewerbetätigkeit "Bewachung", ist die antragstellende Person bereits gewerblich tätig, wenn sie vorbereitende Handlungen mit Außenwirkung ausführt. Das ist regelmäßig der Fall, indem Geschäftsräume angemietet und eingerichtet, Büroausstattungen erworben und eventuell Personal gesucht oder Werbung beauftragt werden. Aber auch allein der Abschluss der für die Erlaubniserteilung notwendigen Haftpflichtversicherung ist bereits Teil der Gewerbeausübung. Das bedeutet, dass bereits vor Erteilung der Erlaubnis die Gewerbeanmeldung erfolgen muss. Selbstverständlich darf die eigentliche Bewachungstätigkeit erst nach der Erteilung der Erlaubnis ausgeübt werden. Die Vornahme der Gewerbeanmeldung ist auch für die Registrierung des Unternehmens im Bewacherregister erforderlich. Neben der Erteilung der Erlaubnis ist die Registrierung in dem Register Voraussetzung für die zulässige Gewerbeausübung.
Gebühren
Nach Zeitaufwand
Kontakt
Organisationseinheiten
Downloads / Links
- Empfangsbescheinigung nach § 17 Abs. 2 der Bewachungsverordnung (interaktives Java)
- Empfangsbescheinigung nach § 17 Abs. 2 der Bewachungsverordnung (PDF)
- Empfangsbescheinigung nach § 17 Abs. 2 der Bewachungsverordnung (interaktives PDF)
- Anzeige des Waffengebrauchs während des Wachdienstes nach § 20 Abs. 2 Bewachungsverordnung (BewachV) (interaktives Java)
- Anzeige des Waffengebrauchs während des Wachdienstes nach § 20 Abs. 2 Bewachungsverordnung (BewachV) (PDF)
- Anzeige des Waffengebrauchs während des Wachdienstes nach § 20 Abs. 2 Bewachungsverordnung (BewachV) (interaktives PDF)