Erlaubnis zur reisegewerbekartenfreien Tätigkeit
Beschreibung
Grundsätzlich unterliegt der Verkauf von Waren im Reisegewerbe der Reisegewerbekartenpflicht. Aus Anlass von Messen, Ausstellungen, öffentlichen Festen oder aus besonderen Anlass kann jedoch eine Erlaubnis erteilt werden, die die Reisegewerbekarte ersetzt.