Erlaubnis zur Durchführung von Versteigerungen
Beschreibung
Wer gewerbsmäßig Versteigerungen durchführen möchte, benötigt dafür gemäß § 34b Gewerbeordnung eine Erlaubnis.
Details
Dokumente
- Antrag (schriftlich oder elektronisch)
Bei Antragstellung für eine natürliche Person (auch als eingetragener Kaufmann oder geschäftsführender Gesellschafter einer Personengesellschaft):
- Personalausweis bzw. bei Ausländern Pass
- Führungszeugnis für Behörden, Belegart OG
- Auskunft aus dem Gewerbezentralregister, Belegart 9
- Steuerliche Bescheinigungen aller Finanzämter, in deren Bezirk der Antragsteller in den letzten drei Jahren gewohnt hat und ggf. zusätzlich in deren Bezirk er gewerblich tätig war.
- Auskunft aus dem zentralen Schuldnerverzeichnis aller Bundesländer, in denen der Antragsteller in den letzten drei Jahren gewohnt hat und ggf. zusätzlich in denen er gewerblich tätig war.
- Bescheinigungen aller Insolvenzgerichte, in deren Bezirk der Antragsteller in den letzten 5 Jahren gewohnt hat und ggf. zusätzlich in deren Bezirk er gewerblich tätig war, dass dort weder ein Insolvenzverfahren anhängig noch beantragt ist.
Bei Antragstellung für eine juristische Person:
- Handelsregisterauszug
- Personalausweis bzw. bei Ausländern Pass aller vertretungsberechtigten Personen
- Auskunft aus dem Gewerbezentralregister, Belegart 9, für die juristische Person und alle vertretungsberechtigten Personen
- Führungszeugnis für Behörden, Belegart OG für alle vertretungsberechtigten Personen
- Steuerliche Bescheinigungen für die juristische Person von allen Finanzämtern, in deren Bezirk sie in den letzten drei Jahren gewerblich tätig war.
Für alle vertretungsberechtigten Personen sind diese Bescheinigungen von allen Finanzämtern vorzulegen, in deren Bezirk diese in den letzten drei Jahren gewohnt haben und ggf. zusätzlich in deren Bezirk sie gewerblich tätig waren. - Auskunft aus dem zentralen Schuldnerverzeichnis aller Bundesländer, in denen die juristische Person in den letzten drei Jahren gewerblich tätig war.
Für alle vertretungsberechtigten Personen sind diese Bescheinigungen für alle Bundesländer vorzulegen, in denen sie in den letzten drei Jahren gewohnt haben und ggf. zusätzlich in denen sie gewerblich tätig waren. - Bescheinigungen aller Insolvenzgerichte, in deren Bezirk die juristische Person in den letzten drei Jahren gewerblich tätig war, dass dort weder ein Insolvenzverfahren anhängig noch beantragt ist.
Für alle vertretungsberechtigten Personen sind diese Bescheinigungen von allen Insolvenzgerichten vorzulegen, in deren Bezirk sie in den letzten drei Jahren gewohnt haben und ggf. zusätzlich in deren Bezirk sie gewerblich tätig waren.
Bei der Ausübung des Gewerbes als persönlich haftender Gesellschafter einer Personengesellschaft sind auch für die Personengesellschaft Unterlagen gemäß der oben angeführten Vorgaben vorzulegen:
- Handelsregisterauszug (nicht bei einer GbR)
- Auskunft aus dem Gewerbezentralregister
- Steuerliche Bescheinigungen
- Auskunft aus dem zentralen Schuldnerverzeichnis
- Bescheinigungen aller Insolvenzgerichte
Gebühren
Nach Zeitaufwand