Zuverlässigkeit des Gewerbetreibenden bei überwachungsbedürftigen Gewerben: Überprüfung
Beschreibung
Wer ein überwachungsbedürftiges Gewerbe anmeldet, muss durch die zuständige Stelle seine Zuverlässigkeit als Gewerbetreibende/Gewerbetreibender überprüfen lassen.
Überwachungsbedürftige Gewerbe sind:
- An- und Verkauf von
- hochwertigen Konsumgütern, insbesondere Unterhaltungselektronik, Computern, optischen Erzeugnissen, Fotoapparaten, Videokameras, Teppichen, Pelz- und Lederbekleidung,
- Kraftfahrzeugen und Fahrrädern,
- Edelmetallen und edelmetallhaltigen Legierungen sowie Waren aus Edelmetall oder edelmetallhaltigen Legierungen,
- Edelsteinen, Perlen und Schmuck sowie
- Altmetallen durch auf den Handel mit Gebrauchtwaren spezialisierte Betriebe,
- Auskunftserteilung über Vermögensverhältnisse und persönliche Angelegenheiten (Auskunfteien, Detekteien),
- Vermittlung von Eheschließungen, Partnerschaften und Bekanntschaften,
- Betrieb von Reisebüros und Vermittlung von Unterkünften,
- Vertrieb und Einbau von Gebäudesicherungseinrichtungen einschließlich der Schlüsseldienste,
- Herstellen und Vertreiben spezieller diebstahlsbezogener Öffnungswerkzeuge
Die Zuverlässigkeitsprüfung ist für die genannten Tätigkeiten eine zusätzliche Verpflichtung bei der Gewerbeanzeige.