Bußgeld, Antrag auf Ratenzahlung
Bußgelder können in bestimmten Fällen auf Antrag in Raten gezahlt werden.
Beschreibung
Wer nachweislich nicht in der Lage ist, ein Bußgeld zu begleichen, kann einen Antrag auf Ratenzahlung stellen. Bei einem Verwarnungsgeld kann keine Ratenzahlung gewährt werden.