Antrag auf gerichtliche Entscheidung (Halt- und Parkverstöße)
Rechtsbehelf gegen Kostenbescheide nach § 25 a Straßenverkehrsgesetz (StVG).
Beschreibung
Gegen einen Kostenbescheid kann ein Antrag auf gerichtliche Entscheidung gestellt werden, wenn Zweifel an der Rechtmäßigkeit bestehen. Über den Antrag entscheidet das Amtsgericht Braunschweig. Wird die Rechtmäßigkeit des Kostenbescheides vom Gericht bestätigt, muss der Betroffene zusätzlich die Gerichtskosten tragen.