Kostenbescheid bei Halt- und Parkverstößen
Besondere Kostenregelung für Fahrzeughalter bei Halt- und Parkverstößen.
Beschreibung
Wenn bei einem Halt- oder Parkverstoß die Feststellung des Fahrzeugführers innerhalb der Verjährungsfrist von 3 Monaten nicht möglich ist oder einen unangemessenen Aufwand erfordern würde, ergeht ein Kostenbescheid an den Fahrzeughalter. Ist der Betroffene damit nicht einverstanden kann er einen Antrag auf gerichtliche Entscheidung stellen. Hierüber entscheidet das Amtsgericht Braunschweig.