Jeder Bürger/Jede Bürgerin hat das Recht, Halt- und Parkverstöße bei der Bußgeldabteilung anzuzeigen.
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Dokumente
Zur Vermeidung von Missbrauch wird grundsätzlich nur schriftlichen Anzeigen nachgegangen. Auch Anzeigen per Telefax oder E-Mail sind möglich. Ein Foto ist nicht zwingend erforderlich, verbessert jedoch die Aussicht auf Erfolg bei Halt- und Parkverstößen. Kennzeichen und Verstoß (z.B. Verbotsschilder) sollten erkennbar sein.
Eine Rückmeldung an Anzeigenerstattende ist nicht vorgesehen.
Folgende Angaben sind für eine Anzeige erforderlich:
Tag, Uhrzeit, genaue Ortsangabe (Straße und Hausnummer),
Art des Verstoßes,
Kfz-Kennzeichen, Fahrzeugmarke, Fahrzeugfarbe,
vollständige Anschrift des Zeugen/der Zeugin,
Unterschrift (entfällt bei E-Mail).
Bemerkung
Die Identität des Zeugen/der Zeugin muss gesichert sein, da dieser/diese ggf. vor Gericht aussagen muss. Es werden daher nur schriftliche Anzeigen bearbeitet. Anonymen Anzeigen wird nicht nachgegangen.