Fahrverbot
Informationen zu Fahrverboten für Führer von Kraftfahrzeugen.
Beschreibung
Ein Fahrverbot von 1 bis 3 Monaten kann in einem Bußgeldbescheid angeordnet werden bei grober oder beharrlicher Pflichtverletzung durch den Kraftfahrzeugführer. Beispiel: Ein Kraftfahrzeug wird unter Verstoß gegen die Alkohol-Promille-Grenze oder das Drogenverbot geführt, schwere oder wiederholte Geschwindigkeitsüberschreitungen, Missachtung des Rotlichts an Verkehrsampeln von mehr als 1 Sekunde Dauer.
Das Fahrverbot muss innerhalb von 4 Monaten beginnen, nachdem der Bußgeldbescheid rechtskräftig geworden ist, also eventuelle Einspruchsverfahren endgültig abgelehnt wurden. Der Betroffene kann selbst vorschlagen, ab wann das Fahrverbot innerhalb der Frist beginnen soll.
Ausnahme:
Das Fahrverbot beginnt jedoch sofort mit der Rechtskraft des Bußgeldbescheides , wenn in den zurückliegenden 2 Jahren schon einmal ein Fahrverbot verhängt wurde.
Zur Ableistung des Fahrverbotes werden die von einer deutschen Behörde ausgestellten nationalen und internationalen Führerscheine amtlich verwahrt. Auch Ersatz- und Bundeswehrführerscheine müssen abgegeben werden. Für ausländische Führerscheine gelten verschiedene Sonderregelungen. Einzelheiten können beim Sachbearbeiter erfragt werden.