Ersatzfahrzeugbrief (Ersatz-ZB II)

Ein Fahrzeugbrief bzw. eine Zulassungsbescheinigung Teil II wird ausgestellt bei Verlust des Originals, bei Unbrauchbarkeit (z. B. nicht mehr lesbar oder zerrissen) oder wenn kein Platz mehr für erforderliche Eintragungen ist.

Beschreibung

Ein Ersatzfahrzeugbrief / Zulassungsbescheinigung Teil II wird ausgestellt, wenn

 

  • der originale Fahrzeugbrief keinen Raum mehr für erforderliche Eintragungen bietet (z. B. neue Personen, auf die das Fahrzeug umgemeldet werden soll oder technische Änderungen.)
  • der originale Fahrzeugbrief unbrauchbar geworden ist, z. B. weil er nicht mehr lesbar oder zerrissen  ist 
  • der originale Fahrzeugbrief in Verlust geraten ist
  • bei jeder vorzunehmenden Änderung an einem alten Fahrzeugbrief oder einer neuen Zulassungsbescheinigung Teil II

Es werden nur noch Zulassungsbescheinigungen Teil I und II ausgestellt.

 

Der Ersatzbrief bei Verlust des Originals wird auch außerhalb einer Zulassung für ein außer Betrieb gesetztes, also nicht zugelassenes Fahrzeug, erstellt. Die Person, auf die das Fahrzeug zugelassen ist muss dazu persönlich in der Zulassungsstelle eine eidesstattliche Verlusterklärung abgeben. Danach beantragt sie die Ausstellung eines Ersatzbriefes. Dieser wird ihr nach Ablauf der Aufbietungsfrist (siehe Bearbeitungsdauer) ausgehändigt.

Erst nach Ablauf der Aufbietungsfrist kann das Fahrzeug um- oder angemeldet werden.

 

Wenn für Ihr Fahrzeug noch die "alten" Fahrzeugpapiere (Fahrzeugbrief & -schein) ausgestellt wurden, erfolgt ein Umtausch in die neuen EU-Fahrzeugpapiere

  • Zulassungsbescheinigung Teil I (ersetzt den Fahrzeugschein)
  • Zulassungsbescheinigung Teil II (ersetzt den Fahrzeugbrief)

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