Neuzulassung eines Kraftfahrzeuges aus einem EU-Land
* Zulassung eines Neufahrzeuges aus einem EU-Land
* Antrag ist nötig
* Zulassung erteilt die zuständige Zulassungsbehörde
Beschreibung
Fahrzeuge dürfen auf öffentlichen Straßen nur in Betrieb gesetzt werden, wenn sie zum Verkehr zugelassen sind. Bei einem Neufahrzeug mit allgemeiner Betriebserlaubnis bzw. EG-Betriebserlaubnis müssen Sie die Zuteilung eines amtlichen Kennzeichens beantragen.