Auskunft aus dem Gewerbezentralregister

Informationen zum Beantragen von Auskünften über Unternehmen und Gewerbetreibende

Beschreibung

In das Gewerbezentralregister werden gemäß § 149 Abs. 2 Nr. 1 Gewerbeordnung (GewO) Entscheidungen der Verwaltungsbehörden eingetragen, z. B. Bußgeldentscheidungen gegen Gewerbetreibende oder Versagung von Gewerbeerlaubnissen. Weitere Informationen erhalten Sie unter "Downloads/Links".

Antragsteller sind Geschäftsinhaberinnen und Geschäftsinhaber.

Beantragung: persönlich

Auszug aus dem Gewerbezentralregister jetzt online im Internet beantragen

Neben Führungszeugnissen können auch Auskünfte aus dem Gewerbezentralregister über das neue Online-Portal des Bundesamtes für Justiz (BfJ) beantragt werden.

Wie bei der Antragstellung auf dem Amt wird auch beim Online-Antrag eine Gebühr von 13 Euro pro GZR-Auszug erhoben. Im Online-Portal kann sie mit einer gängigen Kreditkarte oder durch Überweisung per „giropay“ beglichen werden. Die Auszüge werden auf grünem Spezialpapier gedruckt und mit der Post zugeschickt.

Das Online-Portal zur Beantragung von Führungszeugnissen und Auskünften aus dem Gewerbezentralregister ist über die Webseite des BfJ zu erreichen:

https://www.fuehrungszeugnis.bund.de (Öffnet in einem neuen Tab)

Hinweis:

Vermehrt werben andere Internetanbieter wie z.B. "www.amtsweg.com" oder "www.fuehrungszeugnis.net" damit, dass man über diese Plattformen ein Führungszeugnis beantragen kann. Tatsächlich handelt es sich hierbei um ein kostenpflichtiges Abo-Angebot. Ein Führungszeugnis lässt sich über diese Anbieter nicht beantragen.

Weitere Informationen finden Sie unter "Downloads/Links".

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