Seite vorlesen Meldepflicht Wenn Sie eine Wohnung beziehen oder aus einer Wohnung ausziehen, müssen Sie sich innerhalb von zwei Woche an- bzw. abmelden. DetailsDokumente Wohnungsgeberbescheinigung GebührenEs fallen keine Gebühren an.Rechtsgrundlage Bundesmeldegesetz (BMG) (Öffnet in einem neuen Tab)FristenWenn Sie eine Wohnung beziehen, müssen Sie sich innerhalb von 2 Woche bei der zuständigen Stelle anmelden. KontaktOrganisationseinheiten Allgemeine BürgerangelegenheitenZuständige Mitarbeiter/innen Allgemeine Bürgerangelegenheiten Downloads / Links Anmeldung bei der Meldebehörde - Umzugsmeldung (interaktives Java) (Öffnet in einem neuen Tab) Anmeldung bei der Meldebehörde - Umzugsmeldung (PDF) (Öffnet in einem neuen Tab) Anmeldung bei der Meldebehörde - Umzugsmeldung (interaktives PDF) (Öffnet in einem neuen Tab) Abmeldung bei der Meldebehörde (interaktives Java) (Öffnet in einem neuen Tab) Abmeldung bei der Meldebehörde (PDF) (Öffnet in einem neuen Tab) Abmeldung bei der Meldebehörde (interaktives PDF) (Öffnet in einem neuen Tab) Anmeldung bei der Meldebehörde (interaktives Java) (Öffnet in einem neuen Tab) Anmeldung bei der Meldebehörde (PDF) (Öffnet in einem neuen Tab) Anmeldung bei der Meldebehörde (interaktives PDF) (Öffnet in einem neuen Tab)Links und Downloads Terminreservierung Allgemeine Bürgerangelegenheiten