Seite vorlesen Reisepass Meldung wegen Wiederauffinden Wird ein Reisepass nach einer Verlustmeldung wiedergefunden, so ist dies der zuständigen Stelle mitzuteilen und dieser der zuständigen Stelle vorzulegen. DetailsDokumente wieder gefundener Reisepass Gebühren Es fallen keine Gebühren an.Rechtsgrundlage § 15 Nr. 3 Passgesetz (PaßG) (Öffnet in einem neuen Tab)Fristen Die Fundmeldung und Vorlage müssen unverzüglich (ohne schuldhaftes Zögern) erfolgen.Ansprechpartner Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt, in der der Hauptwohnsitz ist. KontaktOrganisationseinheiten Allgemeine Bürgerangelegenheiten