Sachkundebescheinigung zur Haltung von Masthühnern Ausstellung
Masthühner darf nur halten, wer im Besitz einer gültigen Bescheinigung der zuständigen Stelle über seine Sachkunde (Sachkundebescheinigung) ist.
Beschreibung
Masthühner darf nur halten, wer im Besitz einer gültigen Bescheinigung der zuständigen Stelle über seine Sachkunde (Sachkundebescheinigung) ist.