Vor der Eheschließung sind die Eheschließenden zu befragen, ob sich seit der Anmeldung der Eheschließung Änderungen in ihren die Ehevoraussetzungen betreffenden tatsächlichen Verhältnissen ergeben haben und ob sie einen Ehenamen bestimmen wollen.
Die Eheschließung soll in einer der Bedeutung der Ehe entsprechenden würdigen Form vorgenommen werden. Trauzeugen sind dabei nach deutschem Recht nicht mehr zwingend vorgeschrieben, können aber nach wie vor beteiligt werden.
Die Trauung kann nur an einem Ort erfolgen, der dem Standesamt Braunschweig gewidmet ist.
Die Erklärungen der Eheschließenden, die Ehe miteinander eingehen zu wollen, sind von der Standesbeamtin im Rahmen der Eheschließung in einer Niederschrift zu beurkunden. Die Niederschrift muss alle im Eheregister zu beurkundenden Angaben enthalten. Sie ist von den Ehegatten, den Zeugen und der Standesbeamtin zu unterschreiben.
Die Ehe wird dadurch geschlossen, dass die Eheschließenden persönlich und bei gleichzeitiger Anwesenheit vor der Standesbeamtin erklären, die Ehe miteinander eingehen zu wollen.
Im Rahmen der Eheschließung haben Sie die Möglichkeit, einen Ehenamen zu bestimmen. Ebenfalls ist in bestimmten Fällen die Bestimmung eines Begleitnamens zum Ehenamen möglich.