Kirchenaustritt
Der Austritt aus einer Kirche, Religionsgemeinschaft oder Weltanschauungsgemeinschaft ist persönlich zu erklären.
Beschreibung
Sie können nach einer Terminvereinbarung aus einer Kirche, Religionsgemeinschaft oder Weltanschauungsgemeinschaft im Standesamt des Hauptwohnsitzes austreten.
Neben dem Standesamt, ist es auch bei einem Notar möglich Ihren Kirchenaustritt zu erklären.