Briefwahl_allgemein
Informationen zum Ablauf der Briefwahl (Möglichkeit für Wahlberechtigte, die Ihre Stimme nicht direkt im Wahllokal abgeben können)
Beschreibung
Wenn Sie am Wahlsonntag Ihr Wahllokal nicht aufsuchen können, haben Sie die Möglichkeit, Ihre Stimme per Briefwahl abzugeben.
Die zur Teilnahme erforderlichen Unterlagen können online, per Brief oder E-Mail, oder persönlich beim Wahlamt beantragt werden.
Eine Beantragung per Telefon, SMS oder Messenger-Dienste ist NICHT möglich.
Details
Voraussetzungen
Um Briefwahl beantragen zu können, müssen Sie im Wählerverzeichnis eingetragen sein.
Deutsche Staatsangehörige (bei Europa- und Bundestagswahlen), die dauerhaft im Ausland leben, sowie Unionsbürgerinnen und -bürger (nur bei Europawahlen) werden nur auf einen speziellen Antrag in das Wählerverzeichnis aufgenommen. Der Briefwahlantrag ersetzt diesen Antrag NICHT.
Weitere Informationen zu Ihrem Wahlrecht finden Sie auf den Internet-Seiten des Wahlamtes.
Dokumente
- Beantragung über das Internet:
Einen Online-Antrag finden Sie im Formularservice des Wahlamtes
(siehe "Downloads / Links"). - Persönliche Beantragung in der Briefwahlzentrale, Reichsstr. 3:
Personalausweis und möglichst auch die Wahlbenachrichtigung sind mitzubringen. Die Öffnungszeiten finden Sie auf Ihrer Wahlbenachrichtigung oder den Internet-Seiten (Öffnet in einem neuen Tab) des Wahlamtes - Schriftliche Beantragung:
Einen Vordruck für die schriftliche Beantragung finden Sie auf der Rückseite Ihrer Wahlbenachrichtigung. Der Antrag kann aber auch formlos gestellt werden, z.B. per E-Mail. Folgende Angaben sind unbedingt erforderlich: Familienname, Vorname, Geburtsdatum und Wohnanschrift (Straße, Hausnummer, Postleitzahl, Ort).
Wer Briefwahlunterlagen für eine andere Person beantragen und/oder abholen will, braucht dafür eine schriftliche Vollmacht!
Gebühren
Es fallen keine Gebühren an.
Der Versand der Briefwahlunterlagen weltweit und die Rücksendung der roten Wahlbriefe innerhalb Deutschlands ist für Sie kostenfrei. Rote Wahlbriefe aus dem Ausland müssen von Ihnen ausreichend frankiert werden.
Fristen
Die Frist zur Beantragung der Briefwahlunterlagen endet am Freitag vor der Wahl - je nach Wahl - um 13:00, 15.00 oder 18:00 Uhr. Danach werden Unterlagen nur noch in begründeten Einzelfällen ausgegeben, z.B. bei nachweislich plötzlicher Erkrankung. Der rote Wahlbrief muss bis zum Wahltag, 18.00 Uhr im Wahlamt, Reichsstr. 3, eingegangen sein, damit Ihre Stimme gezählt werden kann.
Bearbeitungsdauer
Wenn Sie den Briefwahlantrag persönlich in der Briefwahlzentrale im Wahlamt stellen, können Sie entweder gleich vor Ort wählen, oder die Unterlagen sofort mitnehmen.
Bei einer schriftlichen oder Online-Beantragung (Internet) erhalten Sie die Unterlagen innerhalb weniger Tage per Post. Briefwählende sollten dabei bedenken, dass der Postweg jeweils ein paar Tage dauern kann. Die Wahlbriefe müssen am Wahltag bis 18:00 Uhr beim Wahlleiter eingegangen sein.
Anschrift und Erreichbarkeit
Briefwahl_allgemein
Kontakt
Tel.:
0531 470-4114 Bürgertelefon Wahlen
Website:
www.braunschweig.de/briefwahl (Öffnet in einem neuen Tab)