Mit Gesetz vom 26. Oktober 2016 wurde statt der Bürgerbefragung eine Einwohnerbefragung eingeführt.
Details
Rechtsgrundlage
Die Voraussetzung für eine Einwohnerbefragung ist im § 35 des Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetzes (NKomVG) festgelegt:
"Die Vertretung [Anm.: der Rat] kann in Angelegenheiten der Kommune eine Befragung der Einwohnerinnen und Einwohner, die mindestens 14 Jahre alt sind und seit mindestens drei Monaten den Wohnsitz in der Kommune haben, beschließen."
Im Gegensatz zu einem Bürgerbegehren geht hier die Initiative also vom Rat der Stadt aus.
Außerdem gelten für Einwohnerbefragungen auch das Niedersächsische Kommunalwahlwahlgesetz (NKWG) und die Niedersächsische Kommunalwahlordnung (NKWO).