Bestätigung des Wahlrechts

Auf Unterschriftenlisten oder durch ein Dokument werden die Wahlberechtigung oder die Wählbarkeit amtlich bestätigt.

Beschreibung

 

Sowohl bei Unterstützungsunterschriften für Wahlvorschläge (Parteien, Gruppierungen oder Einzelpersonen, die zu einer politischen Wahl antreten wollen) als auch bei Unterschriftensammlungen für Volksinitiativen, Volks- bzw. Bürgerbegehren ist eine Überprüfung des Wahlrechtes der auf den Sammellisten eingetragenen Personen erforderlich. Die Bestätigung erfolgt durch die jeweilige Gemeinde, in der die eingetragenen Personen ihren Hauptwohnsitz haben.

Das aktive Wahlrecht, also das Recht, selbst zu wählen, kann auch einer Person direkt mit einem speziellen Dokument bestätigt werden. 

In Braunschweig ist das Wahlamt für die Überprüfung des Wahlrechts von Personen auf Sammellisten zuständig. Dort werden auch Wahlrechtsbescheinigungen für Einzelpersonen ausgestellt.

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