Ausschuss für Planung und Hochbau

Geschäftsführung für den Ausschuss für Planung und Hochbau

Beschreibung

Der Rat der Stadt Braunschweig bildet für die Vorbereitung seiner Beschlüsse Fachausschüsse gem. § 71 Nds. Kommunalverfassungsgesetz.

Dem Baureferat der Stadt Braunschweig obliegt die Geschäftsführung des Ausschusses für Planung und Hochbau. 

Dem Ausschuss für Planung und Hochbau wurden gem. § 6 der geltenden Hauptsatzung folgende Angelegenheiten zur endgültigen Beschlussfassung übertragen:

  • Objekt- und Kostenbeschlüsse bei Hochbaumaßnahmen
  • Zustimmung zu städtischen Stellungnahmen in nicht-verkehrlichen und nicht-umweltrechtlichen Planfeststellungsverfahren (einschl. Planverzicht)
  • Planfeststellungsbeschlüsse der Stadt
  • Zustimmung zum Abschluss städtebaulicher Verträge
  • Grundstücksgeschäfte, Planungen und Verträge zum Einsatz von Fördermitteln in Fördergebieten, soweit diese gem. § 164a BauGB überwiegend aus Städtebaufördermitteln oder vergleichbaren Fördermitteln zur Umsetzung von städtebaulichen Gesamtmaßnahmen finanziert werden
  • Bewilligung unentgeltlicher Zuwendungen an Denkmaleigentümer zur Pflege des baulichen Kulturgutes
  • Bewilligung von Zuschüssen für Baulückenschließungen
  • Neubau und Umgestaltung von Platzflächen innerhalb öffentlicher Verkehrsflächen (öffentlich gewidmet)
  • Abschluss von Mietverträgen

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