Ausschuss für Planung und Hochbau
Geschäftsführung für den Ausschuss für Planung und Hochbau
Beschreibung
Der Rat der Stadt Braunschweig bildet für die Vorbereitung seiner Beschlüsse Fachausschüsse gem. § 71 Nds. Kommunalverfassungsgesetz.
Dem Baureferat der Stadt Braunschweig obliegt die Geschäftsführung des Ausschusses für Planung und Hochbau.
Dem Ausschuss für Planung und Hochbau wurden gem. § 6 der geltenden Hauptsatzung folgende Angelegenheiten zur endgültigen Beschlussfassung übertragen:
- Objekt- und Kostenbeschlüsse bei Hochbaumaßnahmen
- Zustimmung zu städtischen Stellungnahmen in nicht-verkehrlichen und nicht-umweltrechtlichen Planfeststellungsverfahren (einschl. Planverzicht)
- Planfeststellungsbeschlüsse der Stadt
- Zustimmung zum Abschluss städtebaulicher Verträge
- Grundstücksgeschäfte, Planungen und Verträge zum Einsatz von Fördermitteln in Fördergebieten, soweit diese gem. § 164a BauGB überwiegend aus Städtebaufördermitteln oder vergleichbaren Fördermitteln zur Umsetzung von städtebaulichen Gesamtmaßnahmen finanziert werden
- Bewilligung unentgeltlicher Zuwendungen an Denkmaleigentümer zur Pflege des baulichen Kulturgutes
- Bewilligung von Zuschüssen für Baulückenschließungen
- Neubau und Umgestaltung von Platzflächen innerhalb öffentlicher Verkehrsflächen (öffentlich gewidmet)
- Abschluss von Mietverträgen