Ausschuss für Mobilität, Tiefbau und Auftragsvergaben

Geschäftsführung für den Ausschuss für Mobilität, Tiefbau und Auftragsvergaben

Beschreibung

Der Rat der Stadt Braunschweig bildet für die Vorbereitung seiner Beschlüsse Fachausschüsse gem. § 71 Nds. Kommunalverfassungsgesetz.

Dem Baureferat der Stadt Braunschweig obliegt die Geschäftsführung des Ausschusses für Mobilität, Tiefbau und Auftragsvergaben. 

Dem Ausschuss für Mobilität, Tiefbau und Auftragsvergaben wurden gem. § 6 der geltenden Hauptsatzung folgende Angelegenheiten zur endgültigen Beschlussfassung übertragen:

  • Objekt- und Kostenbeschlüsse bei Tiefbaumaßnahmen
  • Auftragsvergaben im Zuständigkeitsbereich aller Dezernate (sofern nicht dem Aufgabengebiet des Ausschusses für Feuerwehr, Katastrophenschutz und Ordnung zugewiesen)
  • Widmung, Einziehung oder Umstufung von Straßen
  • Zustimmung zu Kreuzungsvereinbarungen bei Maßnahmen nach dem Eisenbahnkreuzungsgesetz
  • Zustimmung zu städtischen Stellungnahmen in verkehrlichen Planfeststellungsverfahren
  • Festsetzungen von Ortsdurchfahrtsgrenzen
  • Beschlüsse über Planungen von Brücken (inkl. Kostenrahmen)
  • Beschlüsse über Planungen von Straßen, Wegen, Plätzen sowie Begrünung von neugebauten Straßen (soweit nicht die Zuständigkeit des Stadtbezirksrates gegeben ist)
  • Verkehrsplanungen (soweit nicht die Zuständigkeit des Stadtbezirksrates gegeben ist)
  • Beschlüsse über die Entwurfs- und Ausführungsplanungen der Maßnahmen des 
    Stadtbahnausbaus

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