Ausschuss für Mobilität, Tiefbau und Auftragsvergaben
Geschäftsführung für den Ausschuss für Mobilität, Tiefbau und Auftragsvergaben
Beschreibung
Der Rat der Stadt Braunschweig bildet für die Vorbereitung seiner Beschlüsse Fachausschüsse gem. § 71 Nds. Kommunalverfassungsgesetz.
Dem Baureferat der Stadt Braunschweig obliegt die Geschäftsführung des Ausschusses für Mobilität, Tiefbau und Auftragsvergaben.
Dem Ausschuss für Mobilität, Tiefbau und Auftragsvergaben wurden gem. § 6 der geltenden Hauptsatzung folgende Angelegenheiten zur endgültigen Beschlussfassung übertragen:
- Objekt- und Kostenbeschlüsse bei Tiefbaumaßnahmen
- Auftragsvergaben im Zuständigkeitsbereich aller Dezernate (sofern nicht dem Aufgabengebiet des Ausschusses für Feuerwehr, Katastrophenschutz und Ordnung zugewiesen)
- Widmung, Einziehung oder Umstufung von Straßen
- Zustimmung zu Kreuzungsvereinbarungen bei Maßnahmen nach dem Eisenbahnkreuzungsgesetz
- Zustimmung zu städtischen Stellungnahmen in verkehrlichen Planfeststellungsverfahren
- Festsetzungen von Ortsdurchfahrtsgrenzen
- Beschlüsse über Planungen von Brücken (inkl. Kostenrahmen)
- Beschlüsse über Planungen von Straßen, Wegen, Plätzen sowie Begrünung von neugebauten Straßen (soweit nicht die Zuständigkeit des Stadtbezirksrates gegeben ist)
- Verkehrsplanungen (soweit nicht die Zuständigkeit des Stadtbezirksrates gegeben ist)
- Beschlüsse über die Entwurfs- und Ausführungsplanungen der Maßnahmen des
Stadtbahnausbaus