Mietspiegel
Auskünfte zur Anwendung des Mietspiegels
Beschreibung
Im sogenannten Mietspiegel sind Informationen zur Höhe von ortsüblichen Mieten gesammelt. Er dient als Orientierungshilfe, wie die für eine bestimmte Wohnung zu zahlende Miete im Verhältnis zu anderen Mieten zu beurteilen ist.
Für Vermieter*innen bildet der Mietspiegel einen gesetzlichen Richtwert (z. B. bei der Erhöhung von Mieten für bestehende Mietverträge). Der Mietspiegel versucht, neben der Größe und Ausstattung von Wohnungen (Fenster, Balkon, Heizungsart, Barrierefreiheit, etc.) auch deren Lage (Nähe zu Einkaufsmöglichkeiten usw.) zu berücksichtigen, um so einen möglichst genauen Vergleich zu erlauben.
Weitergehende Informationen ergeben sich aus den dem Mietspiegel vorangestellten Erläuterungen (siehe "Downloads/Links").
Der Mietspiegel von Braunschweig 2025 ist mit Veröffentlichung im Amtsblatt am 08.04.2025 als qualifizierter Mietspiegel in Kraft getreten.