Mietspiegel
Auskünfte zur Anwendung des Mietspiegels
Beschreibung
Im sogenannten Mietspiegel sind Informationen zur Höhe von ortsüblichen Mieten gesammelt. Er dient als Orientierungshilfe, wie die für eine bestimmte Wohnung zu zahlende Miete im Verhältnis zu anderen Mieten zu beurteilen ist.
Für Vermieter*innen bildet der Mietspiegel einen gesetzlichen Richtwert (z. B. bei der Erhöhung von Mieten für bestehende Mietverträge). Der Mietspiegel versucht, neben der Größe und Ausstattung von Wohnungen (Fenster, Balkon, Heizungsart, Barrierefreiheit, etc.) auch deren Lage (Nähe zu Einkaufsmöglichkeiten usw.) zu berücksichtigen, um so einen möglichst genauen Vergleich zu erlauben.
Weitergehende Informationen ergeben sich aus den dem Mietspiegel vorangestellten Erläuterungen (siehe "Downloads/Links").
Der Mietspiegel von Braunschweig 2022 hatte bis 31. August 2024 seine Gültigkeit als qualifizierter Mietspiegel. Ab 1. September 2024 gilt er als einfacher Mietspiegel. Der neue Mietspiegel für nicht preisgebundenen Wohnraum wird mit der Veröffentlichung im Amtsblatt voraussichtlich im Frühjahr 2025 in Kraft treten.