Planfeststellungsverfahren

Beschreibung

Das Baureferat ist Planfeststellungsbehörde für Maßnahmen nach dem § 38 Niedersächsisches Straßengesetz, § 17 Bundesfernstraßengesetz sowie § 18 Allgemeines Eisenbahngesetz für nichtbundeseigene nichtöffentliche Anschlussbahnen.

Das Planfeststellungsverfahren ist ein Genehmigungsverfahren für größere infrastrukturelle Bauvorhaben. Bauvorhaben greifen häufig in vorhandene Verhältnisse ein und berühren bestehende Rechtsverhältnisse.

In einem Planfeststellungsverfahren werden alle von dem Bauvorhaben betroffenen öffentlichen und privaten Belange erfasst, erörtert und Interessenkonflikte mit dem Ziel einer ausgewogenen Planung bewertet. 

Der Planfeststellungsbeschluss ersetzt alle notwendigen öffentlich-rechtlichen Genehmigungen, Erlaubnisse, Bewilligungen und Zustimmungen.

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