Zuschüsse zu innerstädtischen Baulückenschließungen
Beschreibung
Zur Schließung kriegsbedingter Baulücken im Braunschweiger Innenstadtbereich innerhalb der Okerumflut können Grundstückseigentümer*innen eine Förderung entsprechender Baumaßnahmen bei der Stadt beantragen. Als Baulücken gelten die nach 1945 lediglich ein- oder zweigeschossig bebauten Grundstücke zwischen einer geschlossenen historischen oder am historischen Vorbild orientierten Bebauung. Die Voraussetzungen für eine Gewährung der Zuschüsse bestimmen sich nach der städtischen Richtlinie für Zuschüsse zu innerstädtischen Baulückenschließungen.