Seite vorlesen Bodendenkmalpflege BeschreibungBodendenkmale sind bewegliche oder unbewegliche Sachen, bei denen es sich um Zeugnisse, Überreste oder Spuren menschlicher Kultur (archäologische Denkmale) handelt, die im Boden verborgen sind oder waren. DetailsDokumenteEs werden keine Unterlagen benötigt.GebührenEs fallen keine Gebühren an.Rechtsgrundlage Niedersächsisches Denkmalschutzgesetz (DSchG ND) (Öffnet in einem neuen Tab)FristenEs müssen keine Fristen beachtet werden.Ansprechpartner Die Zuständigkeit liegt beim Landkreis, der kreisfreien Stadt und der großen kreisangehörigen Stadt. Fachliche Beratung leistet auf Anforderung das Niedersächsische Landesamt für Denkmalpflege. (Öffnet in einem neuen Tab) KontaktOrganisationseinheiten Stadtbild und DenkmalpflegeZuständige Mitarbeiter/innen Frau Haucke-König Frau Köhler