Denkmalpflege
Beschreibung
Braunschweig besitzt rund 1700 historisch wertvolle Bauten und Anlagen, deren Erhaltung wegen ihrer besonderen geschichtlichen, baukünstlerischen oder städtebaulichen Bedeutung im Interesse der Öffentlichkeit liegt. Mit dieser Begründung sind sie als Bau- oder Bodendenkmale geschützt.
Denkmalschutz und Denkmalpflege umfassen alle Maßnahmen, die auf die Erhaltung von Denkmälern gerichtet sind.
Der Denkmalschutz bezeichnet die hoheitlichen, behördlichen Maßnahmen auf Gesetzesgrundlage: Gebote, Verbote, Genehmigungen, Überprüfungen, Anordnungen und Sanktionen.
Denkmalpflege beinhaltet die Maßnahmen nicht hoheitlicher Art, z. B. Beratung, Planung, Vorsorge, Pflege und Reparatur aber auch Öffentlichkeitsarbeit und Zuschusswesen.
Das Stadtbild von Braunschweig ist in der Innenstadt historisch geprägt und weist darüber hinaus auch homogene Siedlungsbereiche auf.
Die Aufgaben der Unteren Denkmalschutzbehörde für das Stadtgebiet Braunschweig nimmt das Referat Stadtbild und Denkmalpflege im Stadtplanungs-, Verkehrs-, Tiefbau und Baudezernat wahr.
Unsere Aufgaben:
- Wir geben Auskunft aus dem Verzeichnis der Kulturdenkmale,
- beraten umfassend zu allen Aspekten des Denkmalschutzes,
- erteilen auf Antrag denkmalschutzrechtliche Genehmigungen
- erteilen auf Antrag Bescheinigungen nach Steuerrecht
- vertreten den Belang „Denkmalschutz und Denkmalpflege" in allen Planverfahren, z.B. Bauleitplan- und Planfestellungsverfahren (TÖB) und
- erlassen Anordnungen und verfolgen Ordnungswidrigkeiten.