Steuerbescheinigung (Baudenkmal)

Im Hinblick auf erhöhte steuerliche Abschreibungen bei Baudenkmalen besteht grundsätzlich die Möglichkeit, eine Bescheinigung über die im Zusammenhang mit Sanierungs-/ Renovierungsarbeiten entstandenen Aufwendungen zu erhalten.

Beschreibung

Der Staat  fördert die Erhaltung von Baudenkmälern durch eine erhöhte steuerliche Abschreibungsmöglichkeit für die Sanierungs- und Erhaltungsaufwendungen.

Berücksichtigt werden bei einem Baudenkmal alle Aufwendungen, die zur Erhaltung des Baudenkmals oder zu seiner sinnvollen Nutzung erforderlich sind oder die zur Erhaltung des "schützenswerten äußeren Erscheinungsbildes" des Baudenkmals beitragen.

Die entsprechende Bescheinigung zur Vorlage beim Finanzamt ergeht auf Antrag, einzureichen bei der Unteren Denkmalschutzbehörde.

Das zuständige Finanzamt legt fest, ob steuerliche Herstellungs- oder Erhaltungskosten im Sinne der §§ 7i, 10f, 11b EStG oder hiernach nicht begünstigte andere Kosten vorliegen.

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