Beteiligung der Öffentlichkeit an der Bauleitplanung
Durchführung der Beteiligung der Öffentlichkeit nach Baugesetzbuch in der Bauleitplanung
Beschreibung
Im Rahmen der Bauleitplanung ist eine umfangreiche Beteiligung der Öffentlichkeit laut Baugesetzbuch vorgeschrieben. Bei der Entwicklung von Flächennutzungsplan und Bebauungsplänen besteht die Möglichkeit innerhalb der Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch eigene Vorschläge, Anregungen oder Bedenken (Stellungnahmen) in das Verfahren einzubringen.
Die Möglichkeiten der Einsichtnahme in die Planungsunterlagen und der Abgabe von Stellungnahmen werden in den jeweiligen Öffentlichen Bekanntmachungen der Stadt Braunschweig aufgeführt.