Erlaubnisse und Ausnahmen zur übermäßigen Straßenbenutzung außerhalb der Okerumflut

Beschreibung

Veranstaltungen, für die öffentliche Straßen mehr als verkehrsüblich in Anspruch genommen werden, bedürfen einer Erlaubnis. Dies ist insbesondere der Fall bei 

·        Straßenfesten, Traditionsveranstaltungen, Märkten 

·        Radrennen, Radtourenfahrten, Sportveranstaltungen, Volksläufen etc. 

·        Umzügen (Laternenumzüge, St. Martinsumzüge, Festumzüge etc.)

Je nach dem, um welche Art von Veranstaltung es sich handelt, benötigen Sie eine Sondernutzungserlaubnis oder eine Erlaubnis gemäß Straßenverkehrsordnung (StVO).

Falls aufgrund der Veranstaltung Straßensperrungen notwendig werden oder verkehrslenkende Maßnahmen zu treffen sind, benötigen Sie zudem eine verkehrsbehördliche Anordnung nach der StVO. Die in der verkehrsbehördlichen Anordnung festgelegten Verkehrszeichen und Einrichtungen sind von Ihnen bzw. durch eine von Ihnen beauftragte Firma aufzustellen.

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