Verwaltungsleistung als einheitliche Stelle

Die nachstehenden Punkte gelten für das Verfahren der EU-DLR:

* Verwaltungsverfahren über eine einheitliche Stelle Abwicklung
* Verwaltungsverfahren ohne Behördengänge einfacher und schneller online erledigen
* den Service der einheitlichen Ansprechpartner können nutzen:
o Dienstleister
o Unternehmen
o Gründer
o Personen, die sich ihre Berufsqualifikation anerkennen lassen wollen
* Informationen über:
o Antragstellung, Voraussetzungen und erforderliche Unterlagen,
o zuständige Stellen,
o Kosten und
o Dauer des Verwaltungsverfahrens
* Auskunft durch: einheitlichen Ansprechpartnern (EA)
* Beantragung über: einheitliche Ansprechpartner (EA) können mit der kompletten Abwicklung von Verwaltungsverfahren beauftragt werden
o verschiedene Kontaktmöglichkeiten:
+ EA-Online-Portale
+ EA-Webseiten
+ telefonische Ansprechpartner
+ E-Mail
* zuständig: Netzwerk einheitlicher Ansprechpartner
o Koordinierung: Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi)

Beschreibung

Der "Einheitliche Ansprechpartner" ist somit erste Anlaufstelle und Verfahrensmittler hinsichtlich der notwendigen Verwaltungsverfahren für die Aufnahme und Ausübung einer Dienstleistungstätigkeit oder für die Gründung einer Niederlassung. Diese Aufgabe wurde in Niedersachsen weitgehend kommunalisiert. Für die Stadt Braunschweig übernimmt die Stabsstelle Wirtschaftsdezernat die Aufgabe des EA.

Der Einheitliche Ansprechpartner hat am 28.12.2009 seine Arbeit aufgenommen.

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