Seite vorlesen Befahrerlaubnis für Landschaftsschutzgebiete: Erteilung BeschreibungEine Ausnahme oder Befreiung vom Befahrensverbot in Landschaftsschutzgebieten ist bei der Unteren Naturschutzbehörde zu beantragen. KontaktOrganisationseinheiten Naturschutz, Abfallrecht und ImmissionsschutzZuständige Mitarbeiter/innen Frau Garling