Mietzuschüsse für neuen Einzelhandel
Erweiterung des städtischen Gründungsfonds tritt in Kraft
Die Erweiterung des städtischen Existenzgründungsfonds um Mietzuschüsse für die Eröffnung inhabergeführten Einzelhandels ist zum heutigen 1. Oktober in Kraft getreten. Wer sich mit einem Einzelhandelsgeschäft innerhalb der Okerumflut selbstständig machen oder innerhalb von drei Jahren nach Gründung sein Geschäft erweitern oder in die Innenstadt verlagern möchte, kann ab sofort einen Antrag bei der Braunschweig Zukunft GmbH stellen. Die städtische Wirtschaftsförderungsgesellschaft kümmert sich um die Beratung und Abwicklung.
Bis zu 7.500 Euro können für die ersten sechs Monate nach der Eröffnung gewährt werden. Die Förderung wird bis zu 50 Prozent der Nettokaltmiete betragen, maximal jedoch 1.250 Euro pro Monat. Um die Förderung zu beantragen, müssen Interessierte lediglich die Gewerbeanmeldung, den Mietvertrag und eine Kurzdarstellung des Geschäftskonzepts vorlegen.
„Das Angebot von Mietzuschüssen für Neueröffnungen soll den Start für Gründerinnen und Gründer im Einzelhandel erleichtern, neue und kreative Konzepte fördern und so im besten Fall zur Reduzierung von Leerständen in der Innenstadt beitragen“, so Gerold Leppa, Geschäftsführer der Braunschweig Zukunft GmbH. In einer Testphase bis zum Sommer 2022 will die Stadt erproben, inwiefern die angepasste Förderung einen Beitrag zur Stärkung der Innenstadt leisten kann.
Weitere Infos zur Antragstellung unter www.braunschweig.de/gründungsfonds