Betriebe können Info-Plakat zur Mehrwegangebotspflicht nutzen

Wirtschaftsförderung und Stadtmarketing stellen Betrieben Plakat zur Information der Kundschaft kostenlos zur Verfügung

Für alle von der ab 1. Januar 2023 geltenden Mehrwegangebotspflicht betroffenen Gastronomiebetriebe stellen die Braunschweig Zukunft GmbH und die Braunschweig Stadtmarketing GmbH kostenlos ein Plakat zur Verfügung, das die Betriebe als Aushang nutzen können. 

„Mit der im Rahmen des angepassten Verpackungsgesetzes eingeführten Mehrwegangebotspflicht geht eine Informationspflicht einher, nach der die Betriebe ihre Kundschaft über das Mehrwegangebot informieren müssen“, so Sebastian Hallmann, Bereichsleiter Standortentwicklung bei der Braunschweig Zukunft GmbH. 

Das neue Verpackungsgesetz verpflichtet Gastronomiebetriebe, für Essen und Getränke zum Mitnehmen Mehrwegbehälter als Alternative zu Einwegverpackungen anzubieten. Imbisse, Kioske und andere kleine Betriebe müssen ihrer Kundschaft mindestens das Befüllen eigener mitgebrachter Gefäße ermöglichen. Die Bundesregierung will mit der Gesetzesänderung den Verpackungsmüll im To-Go-Geschäft reduzieren und so den Umweltschutz voranbringen.

Der Download des Info-Plakats in zwei Varianten für die genannten Betriebs-Kategorien sowie in verschiedenen Größen und Dateiformaten ist ab sofort unter www.braunschweig.de/mehrweg-statt-einweg möglich. Darüber hinaus können bereits gedruckte Plakate in den Formaten A3 und A4 in den Räumen der beiden städtischen Gesellschaften in der Innenstadt (Sack 17) abgeholt werden. Diese Möglichkeit besteht ab Montag, 2. Januar, jeweils montags bis donnerstags von 8:00 bis 17:00 Uhr, freitags von 8:00 bis 16:00 Uhr. Die Abgabe ist auf drei Plakate je Abholer und Plakatformat begrenzt.

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