Sorgfaltspflichten entlang der Lieferkette

Neue Folge der Reihe „EcoVibes: Wirtschaft & Umwelt“

Die nächste Folge der Online-Reihe „EcoVibes: Wirtschaft und Umwelt“ der Braunschweig Zukunft GmbH am 2. Oktober, 13:00 Uhr, dreht sich um die unternehmerische Sorgfaltspflicht entlang der gesamten Lieferkette. Das dazugehörige „Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz“, kurz LkSG, bringt eine Menge neuer Anforderungen und Berichtspflichten für viele Unternehmen in Deutschland mit sich. „Neben großen Konzernen werden auch kleine und mittlere Unternehmen früher oder später vom Gesetz betroffen sein und stehen somit vor vielen Herausforderungen“, so Gerold Leppa, Geschäftsführer der Braunschweig Zukunft GmbH. 

Bei der 9. Ausgabe von „EcoVibes“ stellt Dr. Katrin Merhof vom Helpdesk Wirtschaft und Menschenrechte der Agentur für Wirtschaft und Entwicklung das kostenlose Hilfsangebot der Bundesregierung vor, das Unternehmen Orientierung zum Umgang mit dem LkSG bieten soll. Im Anschluss beleuchtet Carina Heidermann vom Startup LB.systems, welche Vorteile es mit sich bringt, sich auch bereits als indirekt betroffenes Unternehmen mit dem Thema auseinanderzusetzen.

Das Gesetz trat ab 2023 zunächst für Unternehmen mit mindestens 3.000 Beschäftigten in Kraft, seit 2024 gilt es für Unternehmen mit mindestens 1.000 Beschäftigten im Inland. Doch auch kleinere Akteure, die als Lieferanten oder sonstige Partner mit den vom Gesetz betroffenen Unternehmen zusammenarbeiten, werden indirekt in die Pflicht genommen.

Die Anmeldung zu der kostenfreien Online-Veranstaltung ist unter https://lieferkette.eventbrite.de (Öffnet in einem neuen Tab) möglich.

Dr. Katrin Merhof vom Helpdesk Wirtschaft und Menschenrechte der Agentur für Wirtschaft und Entwicklung und Carina Heidermann von LB.systems sprechen bei EcoVibes über das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz.© Braunschweig Zukunft GmbH

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