Umtausch in befristeten Kartenführerschein

Der alte (rosa oder graue) Führerschein / unbefristete Scheckkartenführerschein soll in den befristeten Führerschein im Scheckkartenformat umgetauscht werden, den es ab 19.01.2013 gibt.

Beschreibung

  • Seit dem 01.01.1999 sind die Fahrerlaubnisklassen nicht mehr nach Zahlen (Klassen 1, 2, 3 …), sondern nach Buchstaben (Klassen A, B, C …) unterteilt. Der Scheckkartenführerschein wandelt daher die früher erteilten Zahlen-Klassen in Buchstaben-Klassen um. Vom Umfang der Fahrerlaubnis geht hierbei nichts verloren.
  • Seit dem 19.01.2013 werden nur noch Führerscheine im Scheckkartenformat mit einer Gültigkeit von 15 Jahren hergestellt und ausgegeben.
  • Am 19.03.2019 ist eine Gesetzesänderung in Kraft getreten, wonach alle grauen bzw. rosa Papierführerscheine und die unbefristeten Kartenführerscheine bis spätestens 19.01.2033 in den befristeten Kartenführerschein getauscht werden müssen.
  • Der Gesetzgeber hat eine Einteilung nach Geburtsjahrgängen (Fristenplan s. Downloads/Links) beschlossen, um den Führerscheinstellen die Möglichkeit einer ordnungsgemäßen Abwicklung zu geben. 

Wichtige Hinweise:

  • Personen, die noch graue oder rosa Papierführerscheine besitzen und zu den Geburtenjahrgängen 1953 - 1958 bzw. 1959 - 1964 musste der Führerschein bis zum 19.07.2022 bzw. 19.01.2023 umgestellt sein.
  • Es werden Termine für die nächste vom Gesetzgeber zum Umtausch verpflichtete Personengruppe vergeben. Hierbei geht es um Personen, die noch graue oder rosa Papierführerscheine besitzen und zu den Geburtenjahrgängen 1965 – 1970 gehören (s. Fristenplan (Öffnet in einem neuen Tab)). Für diese Gruppe muss der Führerschein bis zum 19.01.2024 umgestellt sein. 

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