Führerschein, Umtausch in befristeten Karten-
Der alte (rosa oder graue) Führerschein / unbefristete Scheckkartenführerschein soll in den befristeten Führerschein im Scheckkartenformat umgetauscht werden, den es ab 19.01.2013 gibt.
Beschreibung
- Seit dem 01.01.1999 sind die Fahrerlaubnisklassen nicht mehr nach Zahlen (Klassen 1, 2, 3 …), sondern nach Buchstaben (Klassen A, B, C …) unterteilt. Der Scheckkartenführerschein wandelt daher die früher erteilten Zahlen-Klassen in Buchstaben-Klassen um. Vom Umfang der Fahrerlaubnis geht hierbei nichts verloren.
- Seit dem 19.01.2013 werden nur noch Führerscheine im Scheckkartenformat mit einer Gültigkeit von 15 Jahren hergestellt und ausgegeben.
- Am 19.03.2019 ist eine Gesetzesänderung in Kraft getreten, wonach alle grauen bzw. rosa Papierführerscheine und die unbefristeten Kartenführerscheine bis spätestens 19.01.2033 in den befristeten Kartenführerschein getauscht werden müssen.
- Der Gesetzgeber hat eine Einteilung nach Geburtsjahrgängen (Fristenplan s. Downloads/Links) beschlossen, um den Führerscheinstellen die Möglichkeit einer ordnungsgemäßen Abwicklung zu geben.
Wichtige Hinweise:
- Bis spätestens 19. Januar 2025 müssen Fahrerlaubnisinhaber der Geburtenjahrgänge ab 1953, die noch einen grauen oder rosafarbenen Papierführerscheinbesitzen besitzen, diesen in einen befristeten Kartenführerschein umgetauscht haben.
- Für Kartenführerscheine, die ab 01. Januar 1999 ausgestellt worden sind, richtet sich die Umtauschfrist nach dem Ausstellungsjahr (s. Fristenplan (Öffnet in einem neuen Tab))
- Fahrerlaubnisinhaber, deren Geburtsjahr vor 1953 liegt, müssen den Führerschein bis zum 19. Januar 2033 umtauschen, unabhängig vom Ausstellungsjahr des Führerscheins.