Parken in der Innenstadt

In der Braunschweiger Innenstadt gibt es im öffentlichen Straßenraum und in privaten Parkhäusern zahlreiche Abstellmöglichkeiten für Kraftfahrzeuge. Alle wichtigen Informationen zum Thema Parken in der Innenstadt finden Sie hier.

Denjenigen, die ihr Auto in der Braunschweiger Innenstadt abstellen wollen, stehen viele Möglichkeiten zur Verfügung. Ob zum Einkaufen, zum Besuch von Veranstaltungen, Dienstleistern, Kanzleien oder Arztpraxen, oft ist der nächste freie Parkplatz nicht weit. Über das Parkleitsystem (Öffnet in einem neuen Tab) findet sich schnell das nächste freie Parkhaus. Auch im öffentlichen Straßenraum und auf Parkplätzen finden Sie rund um die Innenstadt Abstellmöglichkeiten für Ihr Fahrzeug. Für Besucher von Außerhalb empfiehlt sich die Nutzung des "Park and Ride"-Angebots (Öffnet in einem neuen Tab).

2022 hat der Ausschuss für Mobilität, Tiefbau und Auftragsvergaben der Stadt Braunschweig die räumliche Ausweitung der Parkgebühren innerhalb der Okerumflut in der Innenstadt beschlossen. Seit Februar 2024 gilt daher im gesamten öffentlichen Straßenraum der Braunschweiger Innenstadt Werktags (Montag bis Samstag) in der Zeit von 9:00 bis 20:00 Uhr die Parkgebührenpflicht.

Wie hoch sind die Parkgebühren?

Die Braunschweiger Innenstadt ist in zwei Parkzonen aufgeteilt. Die Parkzone 1a umfasst den Kernbereich der Innenstadt. Die Parkzone 1b umfasst die Ränder der Innenstadt sowie die sogenannten Wallanlagen.

In der Parkzone 1a darf maximal 180 Minuten (3 Stunden) geparkt werden. Das hat den Grund, dass sich hier viele Geschäfte, Dienstleister und öffentliche Einrichtungen befinden und daher eine hohe Nachfrage nach Parkplätzen besteht. Um eine möglichst gute Parkplatzverfügbarkeit sicherzustellen, ist ein hoher Fahrzeugumschlag notwendig. Deshalb ist das längere Parken an der Straße für Besucher der Innenstadt nicht möglich. 

Die Gebühren in der Parkzone 1a betragen:

30 Min. 0,90 €
60 Min. 1,80 €
120 Min. 3,60 €
180 Min. 5,40 €

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Ab dem 01.05.2024 ist in der Parkzone 1b das Parken bis zu 24 Stunden am Stück möglich. Bis zu einer Parkdauer von 5 Stunden fällt dabei eine Gebühr von 0,90 € je 30 Minuten an. Ab einer Parkdauer von 5 Stunden bis 24 Stunden beträgt die Gebühr einmalig 9 €.

Die Gebühren in der Parkzone 1b betragen:

30 Min. 0,90 €
je weitere 30 Min. 0,90 €
ab 5 Stunden bis 24 Stunden 9 €


Die exakte Parkdauer ergibt sich in beiden Zonen am Parkscheinautomaten-Display entsprechend der eingeworfenen Münzen, bei elektronischer Parkgebührenzahlung (Handyparken) minutengenau.

Übersicht der Parkzonen 1a und 1b der Braunschweiger Innenstadt.© Stadt Braunschweig

Wo kann ich einen Parkschein kaufen?

Parkscheine können an den Parkscheinautomaten mit Bargeld erworben werden. Flexibel lässt sich das Parken auch mit der App PayByPhone (Öffnet in einem neuen Tab) über das Smartphone, beispielsweise mit Online-Zahlungsanbietern, bezahlen. Mit dem App-Parkschein kann das Parken minutengenau abgerechnet werden, es wird nur die Zeit bezahlt, die auch geparkt wurde! App-Parkscheine können außerdem bequem von unterwegs verlängert werden. 

Mehr Informationen zum Handyparken finden Sie hier (Öffnet in einem neuen Tab)

Welche weiteren Möglichkeiten gibt es, in Braunschweig zu parken?

Die Innenstadt bietet zahlreiche Parkplätze in Parkhäusern, von denen aus Geschäfte, Arbeitsplätze, Arztpraxen und Dienstleistungen gut zu erreichen sind. Das Parkleitsystem und die Onlineinformation zeigen jederzeit die Auslastung und freie Stellplätze an. Für Pendler und Besucher von außerhalb empfiehlt sich das vielfältige „Park and Ride“-Angebot der Stadt Braunschweig.

Mehr Informationen zur aktuellen Parkplatzverfügbarkeit in der Innenstadt sowie zu den Park and Ride Parkplätzen finden Sie hier (Öffnet in einem neuen Tab).

Wie ist das Parken für Bewohner geregelt?

Menschen die in einer der Innenstadt-Parkzonen gemeldet sind, können unter bestimmten Voraussetzungen einen Bewohnerparkausweis (Öffnet in einem neuen Tab) beantragen. Mit einem Bewohnerparkausweis kann innerhalb der Parkzonen A, B oder C auf allen bewirtschafteten Parkplätzen und Bewohnerparkplätzen ohne zusätzlichen Parkschein und zeitlich unbegrenzt geparkt werden.

Ein Bewohnerparkausweis kostet zurzeit:

Für 6 Monate einmalig 15,35€
Für 1 Jahr einmalig 30,70€
Für 2 Jahre einmalig 61,40€

Bewohnerparkausweise müssen gut sichtbar im Fahrzeug ausgelegt werden. Sie gelten, unabhängig von Fahrerin oder Fahrer, nur für das auf dem Ausweis angegebene Fahrzeug. Der Ausweis kann nicht auf andere Fahrzeuge übertragen werden. Pro Person wird nur ein Bewohnerparkausweis ausgestellt. Vor Ablauf ist eine Verlängerung des Ausweises zu beantragen.

Einen Bewohnerparkausweis können Sie im Serviceportal (Öffnet in einem neuen Tab)der Stadt Braunschweig beantragen. Weitere Informationen zu den Voraussetzungen und dem Antrag finden Sie dort.

Übersichtskarte der Parkzonen A, B und C in der braunschweiger Innenstadt© Stadt Braunschweig

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