Banner mit Logo Friedrich Gerstäcker Preis für Jugendliteratur

Vergaberichtlinien

Präambel

Zum Andenken an den Weltreisenden und Schriftsteller Friedrich Gerstäcker (1816-1872), der seine Jugend und seine letzten Lebensjahre in Braunschweig verbrachte, hat die Stadt Braunschweig 1947 den Friedrich-Gerstäcker-Preis gestiftet. Mit der Verleihung dieses Preises würdigt die Stadt Braunschweig alle zwei Jahre ein in deutscher Sprache verfasstes Werk einer/s lebenden Schriftstellerin/Schriftstellers aus dem deutschsprachigen Raum Europas. Das preisgekrönte Buch soll jungen Erwachsenen in sprachlich anspruchsvoller Form das Abenteuer der Begegnung mit fremden Welten fantasievoll vor Augen führen und dabei die Gedanken der Toleranz und Weltoffenheit in der Auseinandersetzung mit anderen Traditionen, Religionen und Wertvorstellungen näherbringen. Die Vermittlung eines Problembewusstseins im Umgang mit Unbekanntem und die Thematisierung gesellschaftlicher Tabus sollen die Leser zur eigenen Positionsbestimmung anregen. Das Werk muss in den zwei vor der jeweils aktuell anstehenden Preisverleihung liegenden Jahren erschienen sein.

Preisgeld

Der Friedrich-Gerstäcker-Preis ist mit 8.000,-- EUR dotiert.

Verleihungskommission

Die Preisträgerin oder der Preisträger wird durch eine ehrenamtlich tätige neunköpfige Jury gewählt, die die Vorsitzende oder den Vorsitzenden aus ihrem Kreis bestimmt. Sie sind zur Verschwiegenheit verpflichtet und von der Preiszuteilung ausgeschlossen. Die Jury hat das Recht Vorschläge zur Preisverleihung einzubringen. Zudem erfolgt eine Ausschreibung bei den Verlagen im deutschsprachigen Raum. Jedes Jurymitglied hat schriftlich drei Titel zu empfehlen. Alle Vorschläge der Jury ergeben die Nominierungsliste, aus der die Preisträgerin oder der Preisträger in der Jurysitzung mit einfacher Mehrheit der anwesenden Mitglieder gewählt wird. Beschlussfähigkeit liegt vor, wenn mindestens die Hälfte der Jury anwesend ist. Das Beschlussverfahren ist erst mit der Zuleitung des Juryvotums an die Oberbürgermeisterin oder den Oberbürgermeister der Stadt Braunschweig und deren oder dessen Zustimmung abgeschlossen. Die Berufung der Jury obliegt der Stadt Braunschweig. Der Jury gehören mit Sitz und Stimme an: zwei Vertreterinnen oder Vertreter der Stadt Braunschweig aus dem Fachbereich Kultur und Wissenschaft sowie der Stadtbibliothek, eine Vertreterin oder ein Vertreter der Friedrich-Gerstäcker-Gesellschaft, zwei Mitglieder der Jugendjury und vier weitere zu benennende Mitglieder. Die Stadt Braunschweig beruft die Jurymitglieder von Mal zu Mal.

Geschäftsführung

Die Geschäftsführung für den Friedrich-Gerstäcker-Preis nimmt die Stadt Braunschweig, Fachbereich Kultur und Wissenschaft, Abt. Erinnerungskultur, Literatur und Musik, wahr. Postanschrift: Schlossplatz 1, 38100 Braunschweig.

Beschlussverfahren

Die Entscheidung der Jury ist der Oberbürgermeisterin oder dem Oberbürgermeister der Stadt Braunschweig zuzuleiten. Die Oberbürgermeisterin oder der Oberbürgermeister hat ein Vetorecht in Bezug auf das Juryvotum. Sollte dieses ausgeübt werden, wird eine Regelung über die Vergabe des Preises bis hin zur Aussetzung im laufenden Jahr erforderlich. Das gesamte Verfahren ist bis zu der endgültigen Verkündung vertraulich durchzuführen, die Jury gibt eine entsprechende Erklärung ab. Der Rechtsweg ist ausgeschlossen. Der Ausschuss für Kultur und Wissenschaft der Stadt Braunschweig wird im zeitlichen Umfeld der Verkündung der Preisträgerin oder des Preisträgers informiert.

Preisübergabe

Der Friedrich-Gerstäcker-Preis wird in einer öffentlichen Feierstunde verliehen. Als äußeres Zeichen der Verleihung wird der Preisträgerin oder dem Preisträger eine Urkunde überreicht.

Erläuterungen und Hinweise