Barrierefreiheit

Erklärung zur Barrierefreiheit

Informationen über die Zugänglichkeit dieser Webseiten gemäß § 9b NBGG sowie über diesbezügliche Kontaktmöglichkeiten.

Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für die unter www.braunschweig.de veröffentlichte Webseite sowie für die eigenständigen Internetauftritte unterhalb der Domain www.braunschweig.de (so genannte Minisites) und die Intranetseite der Stadt Braunschweig.

Als öffentliche Stelle im Sinne der Richtlinie (EU) 2016/2102 sind wir bemüht, unsere Websites und mobilen Anwendungen im Einklang mit den Bestimmungen des Niedersächsischen Behindertengleichstellungsgesetzes (NBGG) sowie der Niedersächsischen Verordnung über barrierefreie Informationstechnik öffentlicher Stellen (NBITVO) zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/2102 barrierefrei zugänglich zu machen. 

Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen

Die Anforderungen der Barrierefreiheit ergeben sich aus §§ 9a bis 9c des Niedersächsischen Behindertengleichstellungsgesetzes (NBGG) hinsichtlich barrierefreier Informationstechnik öffentlicher Stellen nach § 9 Abs. 1 NBGG.

Die Überprüfung der Einhaltung der Anforderungen beruht auf einer von Materna Information & Communications SE im Dezember 2021 vorgenommenen Bewertung nach den gesetzlichen Vorgaben und weltweiten Normen (EN 301 549, BITV 2.0).

Aufgrund der Überprüfung ist die Website mit den zuvor genannten Anforderungen wegen der folgenden Ausnahmen teilweise vereinbar.

Die nachstehend aufgeführten Inhalte sind nicht barrierefrei:

  • Nicht durchgängig haben Bilder und Grafikfunktionen eindeutige Alternativtexte.
  • Es stehen weder Untertitel noch Audiodeskription oder Medienalternativen für Videoinhalte noch Alternativen für reine Audioinhalte zur Verfügung.
  • Die programmatisch ermittelbare Überschriftenhierarchie weicht teilweise von der inhaltlichen Gliederung der Seite ab.
  • Tabellenstrukturen werden zu Layoutzwecken eingesetzt (z.B. auf der Seite „Stadtspaziergang“).
  • Die Sprungmarke „Zum Inhalt springen“ ist nicht voll funktionsfähig.
  • Formularfelder, die sich auf den Nutzer selbst beziehen, vermitteln nicht den Zweck des jeweiligen Feldes über ein sprachunabhängiges Attribut.
  • Die Kontrastanforderungen sind nicht durchgängig erfüllt.
  • Teaser in Teaser-Karussells, z.B. auf der Startseite, sind nicht tastaturbedienbar. Innerhalb der Suchfunktion ist die Tastaturbedienbarkeit erschwert.
  • Nicht alle Links innerhalb des Auftritts sind eindeutig.
  • Bei der Navigation mittels Tastatur ist der Fokus nicht durchgängig gut sichtbar.
  • Die Fehlerkennzeichnung in Formularen ist nicht barrierefrei.
  • Die HTML-Syntax ist nicht durchgängig valide.
  • Nicht für alle Bedienelemente sind Name, Rolle oder Zustand für assistive Technologien (z. B. Screenreader) ermittelbar.
  • Nicht alle PDF-Dokumente sind barrierefrei.

Datum der Erstellung

Diese Erklärung wurde am 27.11.2020 erstellt und am 11.03.2022 aktualisiert.

Erklärung zur Barrierefreiheit für die App "Entdecke Braunschweig"

Informationen über die Zugänglichkeit dieser mobilen Anwendung gemäß § 9b NBGG sowie über diesbezügliche Kontaktmöglichkeiten.

Diese Erklärung zur digitalen Barrierefreiheit gilt für das Angebot der App "Entdecke Braunschweig" sowie die enthaltenden Webviews. 

Als öffentliche Stelle im Sinne der Richtlinie (EU) 2016/2102 sind wir bemüht, unsere mobile Anwendung im Einklang mit den Bestimmungen des Behindertengleichstellungsgesetzes des Bundes (BGG) sowie der Barrierefreien-Informationstechnik-Verordnung (BITV 2.0) zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/2102 barrierefrei zugänglich zu machen. 

Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen

Die Anforderungen der Barrierefreiheit ergeben sich aus §§ 9a bis 9c des Niedersächsischen Behindertengleichstellungsgesetzes (NBGG) hinsichtlich barrierefreier Informationstechnik öffentlicher Stellen nach § 9 Abs. 1 NBGG.

Die Überprüfung der Einhaltung der Anforderungen beruht auf einer von Materna Information & Communications SE im Dezember 2021 vorgenommenen Bewertung nach den gesetzlichen Vorgaben und weltweiten Normen (EN 301 549, BITV 2.0).

Aufgrund der Überprüfung ist die App mit den zuvor genannten Anforderungen wegen der folgenden Ausnahmen teilweise vereinbar.

  • Die nachstehend aufgeführten Inhalte sind nicht barrierefrei:
  • Nicht alle Bedienelemente verfügen über aussagekräftigen Alternativtexte. 
  • Nicht alle Überschriften sind als solche ausgezeichnet. 
  • Visuell erkennbare Listen sind nicht als solche ausgezeichnet.
  • Die Kontrastanforderungen sind nicht durchgängig erfüllt. 
  • Die Funktion des Betriebssystems zur Vergrößerung der Schrift kann nur eingeschränkt genutzt werden.
  • Motorisch eingeschränkte Nutzer, die auf eine Tastaturnutzung angewiesen sind, können Bereiche dieser Applikation nicht nutzen.
  • Der Zweck von Links ist nicht in allen Fällen für Screenreader-Nutzer ermittelbar.
  • Überschriften und Labels beschreiben nicht immer das Thema oder den Zweck. 
  • Die Fokushervorhebung ist bei einigen Bedienelementen gegenüber dem unfokussierten Zustand zu gering kontrastiert. 
  • Die sichtbare Beschriftung kommt nicht immer in dem zugänglichen Namen des Bedienelements vor. 
  • Nicht allen Bedienelementen ist die Rolle „Schalter“ zugewiesen. 
  • Die App unterstützt nicht alle Systemeinstellungen für Bedienungshilfen.

Datum der Erstellung

Diese Erklärung wurde am 15.07.2021 erstellt und am 05.05.2022 aktualisiert.

Feedback-Formular

Sie haben eine Stelle in der Internetseite entdeckt, die nicht barrierefrei ist?

Bitte melden Sie die Barriere mit dem unten stehenden Formular, damit wir den Mangel beheben können. Die von Ihnen übermittelten Daten werden nur für die Kontaktaufnahme und für die Bearbeitung Ihres Anliegens verwandt. 

Sie können natürlich auch per Post oder Telefon Kontakt zur Stadt Braunschweig aufnehmen.

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Schlichtungsverfahren

Bei nicht zufriedenstellenden Antworten aus oben genannter Kontaktmöglichkeit können Sie bei der Schlichtungsstelle, eingerichtet bei der Landesbeauftragten für Menschen mit Behinderungen in Niedersachsen, einen Antrag auf Einleitung eines Schlichtungsverfahrens nach dem Niedersächsischen Behindertengleichstellungsgesetz (NBGG) stellen.

Die Schlichtungsstelle nach § 9 d NBGG hat die Aufgabe, Streitigkeiten zwischen Menschen mit Behinderungen und öffentlichen Stellen des Landes Niedersachsen, zum Thema Barrierefreiheit in der IT, beizulegen. Das Schlichtungsverfahren ist kostenlos. Es muss kein Rechtsbeistand eingeschaltet werden.

Direkt kontaktieren können Sie die Schlichtungsstelle unter:

Schlichtungsstelle (Land Niedersachsen)

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