Menschen unterhalten sich geschäftlich

Elektronische Kommunikation

Die Stadt Braunschweig bietet Ihnen die Möglichkeit zur elektronischen Kommunikation mit der Stadtverwaltung an. Für den Bereich der Verwaltungsverfahren richtet sich die elektronische Kommunikation nach § 3a Verwaltungsverfahrensgesetz (VwVfG) in Verbindung mit § 1 des Niedersächsischen Verwaltungsverfahrensgesetz (Nds. VwVfG). Danach ist die Übermittlung elektronischer Dokumente zulässig, soweit der Empfänger hierfür einen Zugang eröffnet hat. Gemäß § 126a Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) gilt entsprechendes im Privatrecht.

Die Stadt Braunschweig hat diesen Zugang nach Maßgabe der folgenden technischen Rahmenbedingungen für die elektronische Kommunikation eröffnet.

Formfreie elektronische Kommunikation mit der Stadt Braunschweig

Rechtsverbindliche formgebundene elektronische Kommunikation mit der Stadt Braunschweig

Besonderes Behördenpostfach (beBPo)

Verschlüsselte Kommunikation über das ServicePortal

Dateiformate

Virenschutz bzw. Umgang mit SPAM-Mails

Web-Formulare / Terminreservierungen

Erläuterungen und Hinweise