Im Antrag müssen grundsätzlich bei jeder Sondernutzung folgende Angaben gemacht werden:
- Name und Anschrift des Antragstellers (lt. Eintrag im jeweiligen Register/Handelsregister)
- die Art der beabsichtigten Sondernutzung
- Ort der Sondernutzung (Straße, Hausnummer)
- Beginn und Dauer der Sondernutzung
Zusätzlich ist zwingend eine Bescheinigung über eine Betriebshaftpflichtversicherung/Veranstalterhaftpflichtversicherung bei Antragstellung vorzulegen. Ein entsprechendes Formular, das Sie von Ihrer Versicherung ausfüllen lassen können, finden Sie unter "Downloads/Links".
Zusätzlich zu den oben genannten Angaben sind für die einzelnen Sondernutzungen unterschiedliche Erläuterungen wichtig.
Bei Warenauslagen und Stellschildern werden folgende Angaben benötigt:
- bei Warenauslagen:
Länge der Geschäftsfront, vor der die Warenauslage platziert werden soll und Ausmaße der gewünschten Aufstellung (erlaubnisfähig: maximal 1/3 der Geschäftsfront).
- bei Stellschildern:
Länge und Höhe des Stellschildes (erlaubnisfähig: Stellschilder, die eine maximale Größe von 0,70 m x 1,00 m (B x H) und in der Tiefe einen Abstand von 1,50 m von der Geschäftsfront nicht überschreiten)
Genehmigungsfähig sind lediglich Stellschilder vor der eigenen Ladenfront (nicht vor Passagen, nicht bei Geschäften in den oberen Etagen eines Gebäudes). Beachten Sie bitte die Sonderregelung am Bohlweg: die Stellschilder und Warenauslagen müssen direkt an der Fassade aufgestellt werden.
Bei Veranstaltungen werden folgende Angaben benötigt:
- Plan der Veranstaltungsfläche inklusive einer Skizze der Platzierung von Aufbauten und ihrer Benennung (Ausschank, Bühne, Tribüne etc.)
- Beschreibung der einzelnen, auf dem Plan dargestellten Aufbauten (Anzahl der Verkaufs- und Aktionsstände, Art und Betreiber, Länge und Tiefe; Bühnen mit jeweiliger Länge und Tiefe)
- Wenn Sie sich über die verschiedenen Plätze in der Innenstadt informieren möchten, finden Sie hier (Öffnet in einem neuen Tab) die Steckbriefe dazu.
bei Freisitzen:
- Maße der gewünschten Fläche
- gewünschter Nutzungszeitraum
- Anzahl Sitzplätze
Beachten Sie bitte die Sonderregelung am Bohlweg: die Freisitzflächen verlaufen hier in einem jeweils 1,50 m breiten Streifen direkt an der Fassade, hieran muss sich eine 4 m breite Lauffläche anschließen. Die übrige Fläche bis zu einem 0,50 m Abstand zum Radweg kann ebenfalls durch weitere Fläche genutzt werden.
bei Verkaufsständen:
Genehmigungsfähig sind Verkaufsstände nur im Rahmen von Veranstaltungen.
- Skizze von dem gewünschten Standort
- Warenangebot
bei Aktionen vor der Stätte der eigenen Leistung:
Genehmigungsfähig ist eine Aktion vor der Stätte der eigenen Leistung im Rahmen einer Geschäftseröffnung, bei einem runden Geschäftsjubiläum und einer Geschäftsschließung an maximal drei aufeinanderfolgenden Tagen. Die Höhe der Nutzungsentschädigung entnehmen Sie bitte der Tabelle unter "Download/Links".
- Plan der Fläche inklusive einer Skizze der Platzierung von Aufbauten und ihrer Benennung (Ausschank, Bühne, etc.)
- Beschreibung der einzelnen, auf dem Plan dargestellten Aufbauten (Anzahl der Verkaufs- und Aktionsstände, Art und Betreiber, Länge und Tiefe; Bühnen mit jeweiliger Länge und Tiefe)
- Bei Lautsprechereinsatz muss zusätzlich ein Lautsprechereinsatzbogen ausgefüllt werden, diesen finden Sie unter "Downloads/Links".
bei Flyerverteilungen:
Direkt vor der Ladenfront sind diese Aktionen nur genehmigungsfähig im Rahmen einer Aktion vor der Stätte der eigenen Leistung. Die restliche Fußgängerzone ist in 2 Routen eingeteilt.
Route 1: Damm, Hutfiltern, Poststraße
Route 2: Sack, Neue Straße, Schuhstraße
• Route 1 oder 2
• Anzahl der Promoter
• genaue Beschreibung der Aktion
bei Promotionaktionen:
• Plan der Veranstaltungsfläche inklusive einer Skizze der Platzierung von Aufbauten und ihrer Benennung (Infostand etc.)
• Beschreibung der einzelnen, auf dem Plan dargestellten Aufbauten (Anzahl der Aktionsstände, Art und Betreiber, Länge und Tiefe; Bühnen mit jeweiliger Länge und Tiefe)
• Bei Lautsprechereinsatz muss zusätzlich ein Lautsprechereinsatzbogen ausgefüllt werden, diesen finden Sie unter Links
• Beschreibung der Aktion (was wird beworben und wie)
Oft gestellte Fragen:
An wen muss ich mich wenden, wenn ich an mein Gebäude eine Werbeanlage anbringen möchte?
Hier hilft Ihnen gerne das Referat Baurecht der Stadt Braunschweig weiter (baurechtbraunschweigde).
Welches Mobiliar ist in der Innenstadt erlaubt?
Um ein einladendes Gesamtbild in Braunschweig zu erreichen, wurden verschiedene Gestaltungskriterien für die Innenstadt verabschiedet. Grundsätzlich sollen nur Tische und Stühle verwendet werden, die aus hochwertigen Materialien gefertigt worden sind. Auch die Sonnenschirme sollen nur in gedeckten, hellen Farben sein. Um eventuelle Missverständnisse auszuschließen, benötigt die BSM ein Foto des Mobiliars und des Schirms. Dann kann seitens der BSM eine Abstimmung mit der Stadtbildgestaltung erfolgen.
Sie möchten eine Bodenhülse für Ihren Sonnenschirm setzen lassen?
Hierfür müssen Sie einen formlosen Antrag beim Baureferat, Bohlweg 30, 38100 Braunschweig einreichen. Zum Antrag gehört ein entsprechender Plan, aus dem die sich Lage der Bodenhülsen bzw. des Bodenstrahlers ergibt.
Bei Bewilligung wird ein Nutzungsvertrag auf die Dauer von drei Jahren abgeschlossen. Dieser verlängert sich jeweils um ein Jahr, wenn er nicht drei Monate vor Ablauf gekündigt wird.
Die Kosten für die Nutzung betragen 14,60 Euro je Bodenhülse und je Bodenstrahler und angefangenem Kalenderjahr.
Für die Genehmigung ist eine einmalige Verwaltungsgebühr von zurzeit 105,00 Euro (Verwaltungskostensatzung) zu entrichten.
Fachbereich Tiefbau und Verkehr, Bohlweg 30, 38100 Braunschweig