Sondernutzungen öffentlicher Flächen innerhalb der Inneren Okerumflut (Innenstadt)

Die Braunschweig Stadtmarketing GmbH erteilt die Erlaubnis für Sondernutzungen von Innenstadtflächen (innerhalb des Okerumflutgrabens) z. B. für Warenauslagen, Promotion und Veranstaltungen. Über den jeweiligen Ansprechpartner informiert der Sondernutzungsanssistent unter DOWNLOADS/LINKS.

Beschreibung

Eine Sondernutzungserlaubnis betrifft sowohl Veranstaltungen als auch das Aufstellen von Freisitzen gastronomischer Betriebe, Stellschildern, Warenauslagen, Infoständen, Aktionen vor der Stätte der eigenen Leistung und Verkaufsständen im Bereich innerhalb des Okerumflutgrabens. Ausgenommen davon sind Flächen des Bürgerparks sowie Flächen südlich der Linie Bruchtorwall–Lessingplatz–Augusttorwall. (Zuständig hierfür ist die Stadt Braunschweig) Die gültige rechtliche Grundlage für die Vergabe von Sondernutzungsgenehmigungen ist die Satzung über die Sondernutzung an Ortsstraßen und Ortsdurchfahrten der Stadt Braunschweig (Sondernutzungssatzung, Satzungsnummer 6.03).

Sie finden Ihren Ansprechpartner mit Hilfe des Sondernutzungsassistenen:
Mit dem Sondernutzungsassistenten (siehe Downloads und Links) ermitteln Sie den richtigen Ansprechpartner, denn je nachdem für welchen Bereich eine Sondernutzung beantragt werden soll, erfolgt die Antragsgenehmigung durch unterschiedliche Stellen. 

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