Führerscheinstelle

Beschreibung

Beschreibung

In der Führerscheinstelle werden Fahrerlaubnisse erteilt, getauscht, ersetzt, verlängert und entzogen. Erteilung, Tausch, Ersatz und Verlängerung erfolgen auf Antrag. Des Weiteren werden Maßnahmen zum Schutz der Öffentlichkeit im Rahmen des Fahreignungs-Bewertungssystems und für Fahranfängerinnen und Fahranfänger in der Probezeit sowie zur Eignungsüberprüfung angeordnet. Eine weitere Aufgabe stellt die Erteilung und Überwachung von Fahrlehr- und Fahrschulerlaubnissen dar.

Aktuelle Information: Pflichtumtausch
Die Gesetzesänderung zum Pflichtumtausch alter und unbefristeter Führerscheine ist am 19.03.2019 in Kraft getreten. Alle grauen bzw. rosa Papierführerscheine und die unbefristeten Kartenführerscheine müssen bis spätestens 19.01.2033 in den befristeten Kartenführerschein getauscht werden. Der Gesetzgeber hat eine Einteilung nach Geburtsjahrgängen (Fristenplan (Öffnet in einem neuen Tab)) beschlossen, um den Führerscheinstellen die Möglichkeit einer ordnungsgemäßen Abwicklung zu geben.

Bis spätestens 19.01.2025 müssen Fahrerlaubnisinhaber der Geburtenjahrgänge 1953 - 1975, die noch einen grauen oder rosafarbenen Papierführerschein besitzen, diesen in einen befristeten Kartenführerschein umgetauscht haben.

Für Kartenführerscheine, die ab 01.01.1999 ausgestellt worden sind, richtet sich die Umtauschfrist nach dem Ausstellungsjahr (s. Fristenplan).  

Fahrerlaubnisinhaber, deren Geburtsjahr vor 1953 liegt, müssen den Führerschein bis  zum 19.01.2033 umtauschen, unabhängig vom Ausstellungsjahr des Führerscheins.

Das Antragsformular für den Pflichtumtausch sowie weitere Informationen zum Thema "Pflichtumtausch" finden Sie auf der Seite Umtausch in befristeten Kartenführerschein.

 

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