Begleitetes Fahren ab 17

Sie möchten - bzw. Ihre Tochter oder Ihr Sohn möchte - am "Begleiteten Fahren ab 17" teilnehmen!?

Beschreibung

Im April 2004 hat das Land Niedersachsen als erstes Bundesland den Modellversuch "Begleitetes Fahren ab 17" gestartet. Die Stadt Braunschweig war bereits an den Vorgesprächen beteiligt und als Modellregion von Anfang an dabei. Ab März 2005 lief der Modellversuch im gesamten Bundesland.

Mittlerweile hat auch der Bundesgesetzgeber reagiert und deutschlandweit eine entsprechende Möglichkeit zum "Begleiteten Fahren ab 17" geschaffen. Das Land Niedersachsen wendet die  Bundesregelungen seit 01.03.2006 an.

Seit dem 1. Januar 2011 ist das Begleitete Fahren Teil des Dauerrechts. Die Teilnahme am Begleiteten Fahren ist freiwillig und muss ausdrücklich beantragt werden. Regelfall bleibt das Mindestalter von 18 Jahren.

Beim "Begleiteten Fahren ab 17" erhält eine Jugendliche oder ein Jugendlicher die Möglichkeit, die Fahrerlaubnisklassen B (PKW) und BE (Anhänger)  bereits mit Vollendung des 17. Lebensjahres zu erwerben. Nach bestandener Prüfung wird eine Prüfungsbescheinigung ausgehändigt. Mit dieser darf die oder der Jugendliche einen PKW allerdings nur  in Anwesenheit einer vorher benannten Begleitperson führen. Diese Einschränkung gilt, bis er oder sie 18 Jahre alt geworden ist.

Als Begleitperson kommt jede Person in Frage, die mindestens 30 Jahre alt ist, die PKW-Fahrerlaubnis seit mehr als 5 Jahren durchgehend besitzt und im Fahreignungsregister des Kraftfahrt-Bundesamtes mit nicht mehr als 1 Punkt registriert ist. Die Begleitperson muss den eigenen Führerschein im Rahmen der Begleitung mitführen und darf nicht unter Alkohol- oder Drogeneinfluss stehen.

Beide Erziehungsberechtigten der oder des Jugendlichen müssen dem "Begleiteten Fahren" und jeder benannten Begleitperson zustimmen.
Führt die oder der Jugendliche ein Kraftfahrzeug ohne die notwendige Begleitperson, wird die Fahrerlaubnis entzogen.

Fast alle Fahrschulen bieten an, die Anträge auf Teilnahme am "Begleiteten Fahren ab 17" in der Führerscheinstelle abzugeben. Wenden Sie sich daher bitte zunächst an die Fahrschule Ihrer Wahl.

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