Abteilung Straßenverkehr
Beschreibung
Beschreibung
Die Abteilung Straßenverkehr nimmt Aufgaben der Straßenverkehrsbehörde wahr. Dazu gehört die Anordnung von Verkehrszeichen und Verkehrseinrichtungen auf öffentlichen Straßen.
Neben der Polizei überwacht die Abteilung den fließenden Verkehr im Stadtgebiet; sie erteilt Ausnahmegenehmigungen zum Parken und Fahren auf Straßen, auf den der Verkehr beschränkt ist und Genehmigungen für die Durchführung von Großraum- und Schwertransporten. Für Arbeitsstellen an und auf Straßen werden auf Antrag verkehrsrechtliche Anordnungen zur Absicherung erteilt.
Die Abteilung entscheidet als Straßenbaulastträger außerdem über die Erteilung von Sondernutzungserlaubnissen. Eine Sondernutzung liegt vor, wenn öffentliche Straßen, Wege oder Plätze über den Gemeingebrauch hinaus genutzt werden. Dies ist der Fall, wenn öffentliche Flächen zu anderen Zwecken als zu Verkehrszwecken genutzt werden. Beispiele für Sondernutzungen sind Veranstaltungen, Freisitzflächen, Verkaufsstände, Baugerüste und Materialagerungen.