Umzug, Einrichtung von Haltverboten im Rahmen eines

Aufstellen von Haltverbotschildern zum Freihalten der Parkfläche für Umzugsfahrzeuge bei Wohnungsumzügen.

Beschreibung

Sie haben die Möglichkeit für Ihren Umzug die Genehmigung zur Einrichtung einer Haltverbotszone zu beantragen, wenn in der Örtlichkeit eine Parkmöglichkeit tatsächlich vorhanden ist. Liegt die Wohnung in einer Fußgängerzone und Sie wollen den Umzug außerhalb der Lieferzeiten zwischen 11:00 Uhr und 18:00 Uhr durchführen, können Sie für den Umzug eine Ausnahmegenehmigung beantragen. Innerhalb der Lieferzeiten von 18:00 Uhr bis 11:00 Uhr ist eine Genehmigung nicht erforderlich.

Der Antrag ist mindestens 3 Wochen vor dem Umzug beim Fachbereich Tiefbau und Verkehr einzureichen.

Eine Vorlaufzeit von 3 Wochen ist notwendig, da unter Umständen Ortstermine durchgeführt und die Verkehrszeichen von Ihnen mindestens 4 Tage vor dem Umzugstermin aufgestellt werden müssen. Abschleppmaßnahmen können nach jüngstem Urteil des Bundesverwaltungsgerichtes bei kurzfristig aufgestellten Haltverbotsschildern erst nach einem Vorlauf von drei vollen Kalendertagen erfolgen.

Sie sind für die Aufstellung der Verkehrszeichen selbst verantwortlich. Die erforderlichen Arbeiten werden nicht von der Stadt Braunschweig vorgenommen.

Die Verkehrszeichen können Sie beispielsweise bei Umzugsfirmen erhalten. Informationen über die Verfügbarkeit und die Höhe der Kosten für die Verkehrsschilder können Sie bei den Firmen erfragen. Die Stadt selbst verfügt über keine entsprechenden Verkehrszeichen.

Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass aus Gründen der Neutralität und Wettbewerbsgleichheit keine Firmen empfohlen werden.

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