Räumen und Streuen:
Für das Räumen und Streuen auf den Gehwegen ist immer der Eigentümer des angrenzenden Grundstücks verantwortlich. Damit alle sicher durch den Winter kommen, sollte jeweils ein ausreichender Randstreifen mit einer Breite von mindestens 1,50 Metern geräumt und gestreut werden.
Schneeschippen - Wie oft?
Gerade bei anhaltendem Schneefall muss das Schneeschippen und Streuen in angemessenen Zeitabständen wiederholt werden. Eine Sicherungspflicht besteht nach jedem Schneefall und bei Glätte werktags von 7.00 bis 22.00 Uhr sowie sonn- und feiertags von 8.00 bis 22.00 Uhr.
Streuen - Womit?
Bitte verwenden Sie zum Streuen nur abstumpfende Mittel wie Splitt, Sand, Asche u.ä. Auftaumittel sollten nur ausnahmsweise auf Treppen und Rampen eingesetzt werden.