Winterdienst (Stadt Braunschweig)
Beschreibung
Der Winterdienst hat im Rahmen seiner Leistungsfähigkeit sicherzustellen, dass bei Glätte und Schnee durch Streuen und Räumen die Straßen und Gehwege auch weiterhin sicher befahrbar bzw. begehbar sind.
Die Stelle "0660.20 Abfallwirtschaft" vertritt beim Winterdienst die Interessen der Bürgerinnen und Bürger gegenüber den beauftragten Dritten.
Auf öffentlichen Gehwegen sind die Eigentümer der angrenzenden Grundstücke für den Winterdienst zuständig. Im Mietvertrag wird diese Aufgabe häufig auf die Mietenden übertragen.
Die ALBA-Braunschweig GmbH ist für das Stadtgebiet beauftragt, die Straßen und Radwege zu räumen. Dies erfolgt je nach Straße und Radweg nach einer Prioritätenliste.
Sie haben weitergehende Fragen zum Winterdienst? Dann folgen Sie bitte einem der unten stehenden Links.