Wahlberechtigung

Die Voraussetzungen der Wahlberechtigung sind gesetzlich geregelt und unterscheiden sich je nach Art der Wahl.

Beschreibung

In Braunschweig kann bei jeder Wahl wählen, wer am Wahltag ...

  • ... die deutsche Staatsbürgerschaft besitzt
  • ... das 18. Lebensjahr vollendet hat
  • ... seit mindestens drei Monaten seinen Hauptwohnsitz in Braunschweig hat
  • ... nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen ist (z. B. infolge eines Gerichtsurteils)
  • ... in das Wählerverzeichnis eingetragen ist

Abweichend hiervon sind, soweit die anderen Voraussetzungen erfüllt sind, weitere Personen bei einzelnen Wahlen wahlberechtigt:

Kommunalwahlen:

  • Personen, die am Wahltag das 16. Lebensjahr vollendet haben
  • Personen mit der Staatsangehörigkeit eines anderen Mitgliedsstaates der Europäischen Union (Unionsbürgerinnen und Unionsbürger).

Bundestagswahlen:

  • Deutsche, die ihren aktuellen Wohnsitz im Ausland haben und die ihren letzten deutschen Wohnsitz in Braunschweig hatten (Auslandsdeutsche).
    Diese Personen müssen eine Eintragung in das Wählerverzeichnis beantragen. Nähere Informationen finden Sie auf den Seiten des Bundeswahlleiters (siehe "Downloads / Links").

Europawahlen:

  • Personen, die am Wahltag das 16. Lebensjahr vollendet haben
  • Auslandsdeutsche, sofern sie nicht in einem Staat innerhalb der Europäischen Union ihren Hauptwohnsitz haben und dort wählen möchten.
  • Unionsbürgerinnen und Unionsbürger mit Hauptwohnsitz in Braunschweig können beantragen, ob Sie hier wählen oder in ihrem Heimatstaat (Näheres dazu siehe "Downloads / Links").

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